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Beschreibung

Die Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020) ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Neuausrichtung der Kapitalströme auf eine ökologisch nachhaltigere Wirtschaft und stellt einen wichtigen Schritt in den Zielen der EUdar, ihre Klimaziele bis2050 zu verwirklichen und Klimaneutralitätzu erreichen. Die EU-Taxonomie ist ein Transparenzinstrument, dasein einheitliches Klassifikationssystem für Tätigkeiten bereitstellt, dieals „Umweltnachhaltig“ eingestuftwerden können, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel.

Dieses Dokument enthält ergänzende Informationen, um den Nutzern der EU-Taxonomie bei der Offenlegung gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung zu helfen. Die freiwillige Berichterstattung sollte auf einer Grundlage erstellt werden, die den obligatorischen Informationen gemäß demDelegierten Rechtsakt disclosuresnicht widerspricht oder falschdarstellt, und sie sollte nicht stärker hervorgehoben werden als die obligatorischen Offenlegungen. Enthält ein Unternehmen eine freiwillige Berichterstattung, so sollte dies mit einer klaren Erläuterung der Abweichung von der obligatorischen Berichterstattung und Einzelheiten zur Methodik der Anwendungdergänztwerden.

Referenzinformationen

Websites:

Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Nov 22, 2022

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