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Mit dieser Beihilferegelung sollen Unternehmen in Luxemburg unterstützt werden, die in Projekte zur Verbesserung des Umweltschutzes investieren. Zu den förderfähigen Investitionen zählen Investitionen, die über die EU-Standards in Bereichen wie Energieeffizienz, Abfallbewirtschaftung, Wassereinsparung und Verringerung der Umweltverschmutzung hinausgehen. Durch die Erleichterung solcher Investitionen trägt das Programm zu den Klimaanpassungs- und Nachhaltigkeitszielen des Landes bei.
Art der Finanzierung
Finanzierungssatz (Prozentsatz der gedeckten Kosten)
Die Förderquote variiert je nach Projekttyp und Unternehmensgröße zwischen 10% und 100%.
Erwartetes Budgetspektrum der Vorschläge
Kann die erhaltene Förderung mit anderen Finanzierungsquellen kombiniert werden (Mischfinanzierung)?
Muss ein Konsortium die Förderung beantragen?
Verwaltungsbehörde
Veröffentlichungsseite
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