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Bis zum 15. März 2021 hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (GovReg) erstmals Informationen über ihre nationalen Anpassungsmaßnahmen übermittelt. Nicht-EU-EWR-Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, dieselben Informationen auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen.
Dieser Bericht der EUA gibt einen Überblick darüber, wie sich alle EU-Mitgliedstaaten und die Türkei an den Klimawandel anpassen und über ihre Anpassungsmaßnahmen berichten. In dem Bericht wird zusammengefasst, wie diese Länder den Zyklus der Anpassungspolitik durchlaufen. Sie gibt einen Überblick über die Lage im Jahr 2021, vergleicht dies jedoch nach Möglichkeit mit früheren Informationen, um die Fortschritte in den letzten Jahren zu beschreiben.
Im Jahr 2023 werden die Mitgliedstaaten ihre Berichterstattung über ihre nationalen Anpassungsmaßnahmen aktualisieren. Zum ersten Mal werden die EU-Mitgliedstaaten einen Fortschrittsbericht über die Anpassung an die verschiedenen Dimensionen der Energieunion vorlegen: Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt und Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Aktualisierte Bewertungen werden erforderlich sein, um die wichtigsten Aspekte der Anpassung in Europa zu beschreiben und Beiträge zu verschiedenen Fortschrittsberichten der EU und der internationalen Politik zu liefern.
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Europäische UmweltagenturVeröffentlicht in Climate-ADAPT: Mar 6, 2026
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