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Bis zum 15. März 2021 hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1999 über die Steuerung der Energieunion und der Klimapolitik (GovReg) erstmals Informationen über ihre nationalen Anpassungsmaßnahmen übermittelt. Nicht-EU-Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, dieselben Informationen auf freiwilliger Basis zur Verfügung zu stellen.
In diesem EWR-Bericht wird dargelegt, wie sich alle EU-Mitgliedstaaten und Türkiye an den Klimawandel anpassen und über ihre Anpassungsmaßnahmen berichten. Der Bericht fasst zusammen, wie diese Länder den Anpassungszyklus durchlaufen. Es gibt eine Momentaufnahme der Lage im Jahr 2021, vergleicht dies jedoch nach Möglichkeit mit früheren Informationen, um die Fortschritte in den letzten Jahren zu beschreiben.
Im Jahr 2023 werden die Mitgliedstaaten ihre Berichterstattung über ihre nationalen Anpassungsmaßnahmen aktualisieren. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten einen Fortschrittsbericht über die Anpassung an die verschiedenen Dimensionen der Energieunion vorlegen: Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt und Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Es werden aktualisierte Bewertungen erforderlich sein, um die wichtigsten Aspekte der Anpassung in Europa zu beschreiben und Beiträge zu verschiedenen Fortschrittsberichten der EU und der internationalen Politik zu liefern.
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Europäische UmweltagenturVeröffentlicht in Climate-ADAPT: Dec 31, 1969
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