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Die Richtlinie 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten bildet zusammen mit der Habitatrichtlinie einen der Eckpfeiler der EU-Umweltvorschriften. Neben einem strengen Artenschutzsystem schaffen die Richtlinien ein Netz spezieller Schutzgebiete (SPA). Seit 1994 sind alle BSG in das ökologische NetzwerkNatura 2000aufgenommen, um das Überleben der wertvollsten und bedrohtesten Arten und Lebensräume in Europa zu gewährleisten.
Referenzinformationen
Websites:
Quelle:
Europäische Kommission
Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Dec 31, 1969
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