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Unternehmen müssen sich zunehmend mit Klimarisiken auseinandersetzen und erforderlichenfalls Anpassungsmaßnahmen umsetzen. Zu diesem Zweck gibt es klare Anforderungen in der EU-Taxonomie, den europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) und anderen Rahmenvorschriften, die für einige Unternehmen verbindlich sind. Dieses Dokument enthält Empfehlungen für die Durchführung einer „robusten Klimarisiko- und Gefährdungsbeurteilung“ gemäß den Anforderungen des Delegierten Klimagesetzes als Entwurf – Änderungen und Ergänzungen sind bis zur endgültigen Ausgabe noch möglich. Der Schwerpunkt dieses Dokuments liegt auf den wirtschaftlichen Aktivitäten im verarbeitenden Gewerbe. Der allgemeine Ansatz zu Risikobewertungen und ein Großteil des Inhalts können jedoch auf andere Wirtschaftszweige übertragen werden, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden.
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Umweltbundesamt - German Environment AgencyVeröffentlicht in Climate-ADAPT: Nov 22, 2022
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