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Die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken trat am 26. November 2007 in Kraft. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, zu bewerten, ob alle Wasserläufe und Küstenlinien von Überschwemmungen bedroht sind, das Hochwasserumfang und die in diesen Gebieten gefährdeten Vermögenswerte und Menschen abzubilden und angemessene und koordinierte Maßnahmen zur Verringerung dieses Hochwasserrisikos zu ergreifen. Diese Richtlinie stärkt auch das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu diesen Informationen und auf Mitspracherecht im Planungsprozess.
Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission am 18.01.2006 vorgeschlagen und schließlich am 6. November 2007 im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel ist es, die Risiken, die Überschwemmungen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die Wirtschaftstätigkeit darstellen, zu verringern und zu bewältigen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten,
- Durchführung einer vorläufigen Bewertung bis 2011 zur Ermittlung der von Überschwemmungen bedrohten Flusseinzugsgebiete und zugehörigen Küstengebiete;
- Erstellung von Hochwasserrisikokarten bis 2013
- Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen mit Schwerpunkt auf Prävention, Schutz und Vorsorge bis 2015.
Diese Schritte müssen alle sechs Jahre überprüft werden. Die Richtlinie gilt sowohl für Binnengewässer als auch für alle Küstengewässer im gesamten Hoheitsgebiet der EU.
Die Richtlinie wird in Abstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt, insbesondere durch die Koordinierung von Hochwasserrisikomanagementplänen und Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete sowie durch Koordinierung der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung dieser Pläne. Alle erstellten Bewertungen, Karten und Pläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre Methoden des Hochwasserrisikomanagements in geteilten Einzugsgebieten, auch mit Drittländern, zu koordinieren, und ergreifen solidarisch keine Maßnahmen, die das Hochwasserrisiko in den Nachbarländern erhöhen würden. Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die langfristigen Entwicklungen, einschließlich des Klimawandels, sowie nachhaltige Landnutzungsverfahren im Rahmen des in dieser Richtlinie behandelten Hochwasserrisikomanagementzyklus.
Referenzinformationen
Websites:
Quelle:
Europäische Kommission
Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Dec 31, 1969
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