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Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wurde von der Europäischen Kommission mit der Ausarbeitung von Entwürfen für europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) beauftragt. Die von der Projekt-Taskforce der EFRAG im Zeitraum Juni 2021 bis April 2022 erstellten Entwürfe der ESRS wurden zwischen dem 30. April und dem 8. August 2022 zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Nach dieser Konsultation hat die EFRAG der Europäischen Kommission in diesem Bericht einen ersten Entwurf von ESRS zur Annahme vorgelegt.
Ziel dieses Berichts ist es, die allgemeinen Anforderungen darzulegen, die Unternehmen bei der Erstellung und Vorlage von Nachhaltigkeitsinformationen gemäß der Rechnungslegungsrichtlinie in der durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) geänderten Fassung erfüllen müssen.
Der ESRS wird der Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sein, den Unternehmen in den kommenden Jahren gemäß den für verschiedene Unternehmenskategorien festgelegten Fristen anwenden müssen.
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Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Mar 9, 2026
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