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Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Richtlinie 2000/60/EG) wurde im Oktober 2000 veröffentlicht und ist der wichtigste Teil der europäischen Wassergesetzgebung. Sie enthält Vorschriften zur Eindämmung der Verschlechterung des Zustands der Gewässer der Europäischen Union (EU) und zur Erreichung eines „guten Zustands“ der Flüsse, Seen und des Grundwassers in Europa.
Dazu gehören insbesondere:
- Schutz aller Wasserarten (Oberflächen-, Boden-, Binnen- und Übergangswasser);
- Wiederherstellung der Ökosysteme in und um diese Gewässer;
- Verringerung der Verschmutzung von Gewässern;
- Gewährleistung einer nachhaltigen Wassernutzung durch Einzelpersonen und Unternehmen.
In den Rechtsvorschriften werden den nationalen Behörden klare Zuständigkeiten übertragen. Sie müssen:
- Identifizierung der einzelnen Flusseinzugsgebiete in ihrem Hoheitsgebiet, d. h. der umliegenden Landflächen, die in bestimmte Flusssysteme abfließen;
- Behörden benennen, die diese Einzugsgebiete im Einklang mit den EU-Vorschriften verwalten;
- Analyse der Merkmale jedes Einzugsgebiets, einschließlich der Auswirkungen menschlicher Aktivitäten und einer wirtschaftlichen Bewertung der Wassernutzung;
- Überwachung des Zustands des Wassers in jedem Becken;
- die Registrierung von Schutzgebieten, z. B. für Trinkwasser, die besondere Aufmerksamkeit erfordern;
- Erstellung und Umsetzung von Bewirtschaftungsplänen für Flusseinzugsgebiete, um eine Verschlechterung des Oberflächenwassers zu verhindern, das Grundwasser zu schützen und zu verbessern und Schutzgebiete zu erhalten;
- sicherstellen, dass die Kosten für die Wasserversorgung zurückgewonnen werden, damit die Ressourcen effizient genutzt werden und die Verursacher zahlen;
- die Öffentlichkeit über ihre Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete zu informieren und zu konsultieren.
Die WRRL verfolgt einen alle sechs Jahre wiederkehrenden Bewirtschaftungszyklus für die Einzugsgebiete, um verbesserte Bewertungsmethoden und die Weiterentwicklung von Plänen für die Einzugsgebiete zu ermöglichen. Die zuständigen lokalen Behörden müssen gemeinsam handeln, um einen Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete zu erstellen und Bewirtschaftungsmaßnahmen für jede Flussgebietseinheit festzulegen. Die EU-Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission im Rahmen der WRRL ihre zweiten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete (RBMP) für den Zeitraum 2015-2021 mit Stand März 2016 übermittelt.
Referenzinformationen
Websites:
Quelle:
Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Dec 30, 1969
Dokumente zu Veröffentlichungen und Berichten (1)
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