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Ziel des Förderprogramms

Extreme Wetterereignisse – wie anhaltende Dürren, Überschwemmungen, Starkregen, Spätfrost, Stürme oder Hagel – können der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland innerhalb kurzer Zeit erhebliche und dauerhafte Schäden zufügen. Zu diesem Zweck wurde eine Richtlinie zur Regelung des Ausgleichs finanzieller Verluste infolge von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen, die als Naturkatastrophen gleichgestellt gelten, erlassen.

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Art der Finanzierung

Finanzierungssatz (Prozentsatz der gedeckten Kosten)

Bis zu 100% finanzielle Kompensation.

Erwartetes Budgetspektrum der Vorschläge

Kann die erhaltene Förderung mit anderen Finanzierungsquellen kombiniert werden (Mischfinanzierung)?

Muss ein Konsortium die Förderung beantragen?

Verwaltungsbehörde

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Veröffentlichungsseite

Allgemeine Informationen

Nationale Rahmenrichtlinie

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