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Das NeighbourWood Scheme bietet finanzielle Unterstützung für die Schaffung von Waldannehmlichkeiten für lokale Gemeinschaften. Es stehen Mittel zur Verfügung, um sowohl die Einrichtung von Wäldern auf Grünflächen als auch die Verbesserung bestehender Standorte zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt in dreierlei Hinsicht:
die Einrichtung neuer NeighbourWood-Gebiete auf offenen Grünflächen,
die Aufwertung bestehender Wälder, die bereits für die Entwicklung von Nachbarschaftsholz genutzt oder vorgeschlagen wurden, und
die Installation und Modernisierung von Freizeiteinrichtungen.
NeighbourWoods dienen als barrierefreie Räume für die Gemeinschaft, um eine Vielzahl von Outdoor-Aktivitäten wie Bummeln, Familienausflüge, Picknicken und Sport zu genießen und so sowohl das ökologische als auch das soziale Wohlbefinden zu fördern.
Finden Sie weitere Unterstützung und Anleitung zu allen Aspekten der Teilnahme.
Art der Finanzierung
Finanzierungssatz (Prozentsatz der gedeckten Kosten)
Bis zu 85 % Kofinanzierungssatz. Der für jedes Element verfügbare Höchstzuschuss, der in einer einzigen Rate zahlbar ist, sieht wie folgt aus:
NeighbourWood Einrichtung: 5.000 € pro Hektar (zuzüglich einer zusätzlichen Zaunzulage, wie im Rahmen der Aufforstungsregelung vorgesehen)
Verbesserung des Nachbarholzes: 5.000 € pro Hektar
NeighbourWood Einrichtungen: 3.800 € pro Hektar
Einzelne Anträge können die Errichtung und/oder Aufwertung umfassen, entweder allein oder in Kombination, mit einer Gesamtbegrenzung von 12 Hektar. Einrichtungen unterliegen auch einer Begrenzung von 12 Hektar.
Erwartetes Budgetspektrum der Vorschläge
Verwaltungsbehörde
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Marine
Veröffentlichungsseite
Allgemeine Informationen
Teagasc ⁇ Behörde für Landwirtschaft und Lebensmittelentwicklung
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