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See all EU institutions and bodiesZiel des Förderprogramms
Das Katastrophenschutzverfahren der Union (UCPM) zielt darauf ab, die Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb und außerhalb der EU im Bereich des Katastrophenschutzes zu stärken, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Katastrophenprävention, -vorsorge und -bewältigung liegt.Im Zusammenhang mit dem Klimawandel kofinanziert das Katastrophenschutzverfahren der Union auch Projekte, die die Bemühungen zur Anpassung an den Klimawandel unterstützen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimabedingten Risiken wie Überschwemmungen, Waldbränden und extremen Wetterereignissen erhöhen.
Siehe allgemeine Informationen zur Antragstellung für dieses Programm (für Einzel- und Mehrländerzuschüsse).
Informieren Sie sich über Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union.
Art der Finanzierung
Die Zuschüsse werden über zwei verschiedene Programme vergeben: die Finanzhilfe „Technische Hilfe für das Katastrophenrisikomanagement“, die sich auf Einzelländerprojekte konzentriert, und die Finanzhilfe „Wissen für Maßnahmen im Bereich Prävention und Vorsorge“, die für Mehrländerinitiativen bestimmt ist.
Finanzierungssatz (Prozentsatz der gedeckten Kosten)
Bis zu 95 % bei Einzellandprojekten und bis zu 90 % bei Mehrländerprojekten.
Erwartetes Budgetspektrum der Vorschläge
Kann die erhaltene Förderung mit anderen Finanzierungsquellen kombiniert werden (Mischfinanzierung)?
Muss ein Konsortium die Förderung beantragen?
Mit Ausnahme von Mehrländerzuschüssen müssen die Anträge eingereicht werden:
i) von den nationalen Katastrophenschutzbehörden und den mit ihnen verbundenen Stellen oder
ii) von anderen Stellen mit der obligatorischen Zustimmung der nationalen Katastrophenschutzbehörde.
Verwaltungsbehörde
Europäische Kommission
Veröffentlichungsseite
Allgemeine Informationen
EU-Wissensnetzwerk für Katastrophenschutz
Weitere Informationen
Haftungsausschluss Die
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