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EU-Strategie für nachhaltige Finanzierung

Bildnachweis: Nada Jovanovic, nachhaltig Ihr/EWR

Die EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen

Nachhaltiges Finanzwesen spielt eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der politischen Ziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals sowie der internationalen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Klima- und Nachhaltigkeitsziele. Dies geschieht, indem es private Investitionen in den Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresilienten, ökologisch nachhaltigen, ressourceneffizienten und fairen Wirtschaft als Ergänzung zu öffentlichen Geldern kanalisiert.

Zu diesem Zweck entwickelt die Kommission seit 2018 eine umfassende politische Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die veröffentlichte Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen 2021 zielt darauf ab, die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen, indem Maßnahmen in vier Bereichen vorgeschlagen werden: Übergangsfinanzierung, Inklusivität, Resilienz und Beitrag des Finanzsystems und globale Ambitionen. Die Kommission koordiniert auch die internationalen Bemühungen über ihre internationale Plattform für nachhaltiges Finanzwesen.

Im Rahmen der Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen trat am 12. Juli 2020 die Taxonomie-Verordnung in Kraft. Sie legt den Rahmen für die EU-Taxonomie fest, indem sie vier übergeordnete Bedingungen festlegt, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig einzustufen. Mit dem Delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie der EU soll nachhaltige Investitionen unterstützt werden, indem klarer wird, welche Wirtschaftstätigkeiten am meisten zur Erreichung der Umweltziele der EU beitragen.

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiger Faktor für den Ausbau nachhaltiger Investitionen und die Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger, bei denen wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, wird erwartet, dass sie Sicherheit für Investoren schaffen, private Investoren vor Greenwashing schützen, Unternehmen dabei helfen, den Übergang zu planen, die Fragmentierung der Märkte abzumildern und schließlich dazu beizutragen, Investitionen dort zu verlagern, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Im Einklang mit dem Aktionsplan der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen hat die EU mehrere Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Finanzsektor eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals spielt. Bessere Daten von Unternehmen über die Nachhaltigkeitsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, und ihre eigenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind für die erfolgreiche Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen von wesentlicher Bedeutung. Um diese Probleme besser anzugehen, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen angenommen, mit der die bestehenden Berichtspflichten der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung geändert werden sollen.

Um die Umsetzung zu unterstützen, richtet die Europäische Kommission ein Beratungsgremium ein, die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, für den Dialog und die enge Zusammenarbeit zwischen einem breiten Spektrum von Interessenträgern aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Sie entwickelt nicht nur die Taxonomie weiter, einschließlich neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten für das Anpassungsziel, sondern wird auch die Taxonomie mit erheblich schädlichen und schädlichen Aktivitäten, sozialen Zielen oder Datenverfügbarkeits- und Usability-Kriterien ausweiten.