Startseite Wissen Werkzeuge Das Adaptation Support Tool – Erste Schritte AST Schritt 1 Einrichtung des Verfahrens Ermittlung betroffener Interessenträger und Einbeziehung dieser Interessenträger in den Anpassungsprozess

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Vorbereitung des Bodens für die Anpassung Bewertung von Risiken und Anfälligkeiten für den Klimawandel Ermittlung von Anpassungsoptionen Bewertung von Anpassungsoptionen Umsetzung Überwachung und Bewertung
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Vorbereitung des Bodens für die Anpassung

Betroffene Stakeholder identifizieren und in den Anpassungsprozess einbeziehen

Eine Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern, einschließlich Interessengruppen, NRO oder aus dem Privatsektor, kann mit unterschiedlichen Beteiligungsebenen eingerichtet werden, z. B. Zugang zu Informationen, Konsultationen zu spezifischen Fragen, die für die partizipative Beteiligung während des gesamten Prozesses von Belang sind. Das Ausmaß der Beteiligung kann sich auch im Laufe des Anpassungsprozesses ändern (z. B. ein hohes Niveau bei der Festlegung von Zielen gegenüber einem niedrigen Niveau bei der Arbeit an einem Bewertungssystem). Aber bei Beginn des Prozesses müssen sowohl die Ziele des Prozesses als auch die Rolle der Stakeholder klar und kommuniziert werden, um die Erwartungen zu managen.

Bei der Einbeziehung von Interessenträgern sollten einige zentrale Punkte berücksichtigt werden:

  • Jeder Prozess der Einbeziehung der Interessenträger ist anders und daher ist eine diversifizierte Kompetenz (z. B. Moderation, Mediation, Anpassungswissen) erforderlich, um die verschiedenen möglichen Entwicklungen in den Phasen der Beteiligung zu bewältigen;
  • Prozesse zur Einbeziehung der Interessenträger sind ressourcenintensiv (z. B. personelle, finanzielle) und daher sollte von Anfang an eine klare Prozessgestaltung zur Verfügung stehen, um die von den Interessenträgern und dem Organisationsteam benötigten Ressourcen zu berechnen;
  • Um einen kontinuierlichen Informationsaustausch und Transparenz zu gewährleisten, sollten kurze Handouts über den Prozess sowie Protokolle über die Diskussionen und die wichtigsten Ergebnisse des Prozesses erstellt werden;
  • Die Interessenträger müssen über die beabsichtigte Verwendung der Ergebnisse informiert werden und ihre Zustimmung im Falle einer geplanten Veröffentlichung erteilen.