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Vorbereitung des Bodens für die Anpassung Bewertung von Risiken und Anfälligkeiten für den Klimawandel Ermittlung von Anpassungsoptionen Bewertung von Anpassungsoptionen Umsetzung Überwachung und Bewertung
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Umsetzung

Schaffung neuer Instrumente

Es kann Fälle geben, in denen die Änderung bestehender Instrumente allein nicht ausreicht, um den Anpassungsbedarf zu decken, und es müssen neue Instrumente für die Umsetzung der Anpassung entwickelt werden. Diese können gesetzgeberischer, wirtschaftlicher, informeller oder kooperativer Natur sein.

Chancen werden sich im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) ergeben, der einen Vorschlag enthält, den Anteil der klimabezogenen Ausgaben (d. h. für Klimaschutz und Anpassung insgesamt) auf mindestens 20 % des EU-Haushalts zu erhöhen.