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5.5 Anpassung an die Durchführung: Selbstkontrolle

Anpassungsstrategie und begleitender Aktionsplan werden entwickelt, konsultiert und vereinbart

Rollen und Verantwortlichkeiten, Zeitrahmen und Ressourcen werden zugewiesen

Bestehende sektorale Strategien werden als relevant betrachtet und durchgängig berücksichtigt.

Wechselwirkungen zwischen Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen werden berücksichtigt

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