Überwachung und Bewertung der Anpassung
6.5 Überwachung und Bewertung der Anpassung: Selbstkontrolle
Überwachungsrahmen, einschließlich geeigneter M & E-Bestimmungen sowohl für die Anpassungspolitik als auch für ausgewählte Anpassungsoptionen, werden entwickelt
Geeignete Indikatoren werden identifiziert und entwickelt
Die Fortschritte werden regelmäßig überwacht und den zuständigen Entscheidungsträgern unter Einbeziehung aller relevanten Interessenträger gemeldet.
Anpassungsstrategie und/oder Aktionsplan werden entsprechend den Ergebnissen des M & E-Verfahrens aktualisiert, überarbeitet und neu angepasst.