Überwachung und Bewertung der Anpassung
6.5 Überwachung und Bewertung der Anpassung: Selbstkontrolle
Überwachungsrahmen, einschließlich geeigneter M & E-Bestimmungen sowohl für die Anpassungsziele als auch für ausgewählte Anpassungsoptionen werden entwickelt.
Geeignete Indikatoren werden ermittelt und entwickelt.
Die Fortschritte werden regelmäßig überwacht und den einschlägigen Entscheidungsträgern unter Einbeziehung aller relevanten Interessenträger gemeldet.
Anpassungsstrategie und/oder Aktionsplan werden entsprechend den Erkenntnissen des M&E-Verfahrens aktualisiert, überarbeitet und angepasst.