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Beschreibung

Die Folgenabschätzung soll bei der Strukturierung und Entwicklung von Politiken helfen. Darin werden das auf dem Spiel stehende Problem und die verfolgten Ziele ermittelt und bewertet. Es hilft, die wichtigsten Optionen für die Erreichung der Ziele zu ermitteln und ihre wahrscheinlichen Auswirkungen im wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich zu analysieren. Sie skizziert Vor- und Nachteile jeder Option und untersucht mögliche Synergien und Kompromisse. Es besteht aus einer Reihe logischer Schritte, um die Ausarbeitung von Kommissionsvorschlägen zu strukturieren. Durch Erprobung des Handlungsbedarfs auf EU-Ebene und durch Prüfung der möglichen Auswirkungen einer Reihe politischer Optionen sollte dies zu Verbesserungen und Vereinfachungen des Regelungsumfelds führen. Die Folgenabschätzung ist eine Hilfe für die politische Entscheidungsfindung und kein Ersatz dafür. Die Folgenabschätzung informiert die politischen Entscheidungsträger über die wahrscheinlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewältigung eines festgestellten Problems, überlässt es ihnen jedoch, zu entscheiden, ob und wie sie vorgehen sollen. Nicht alle Folgenabschätzungen sehen gleich aus. Die Länge der Zeit und die erforderliche Tiefe der Analyse hängen von der Bedeutung der wahrscheinlichen Auswirkungen ab, und einige Elemente der Analyse müssen stärker entwickelt werden als andere. Die Leitlinien geben den Kommissionsdienststellen allgemeine Orientierungshilfen und legen die Verfahren und Schritte für die Bewertung potenzieller Auswirkungen verschiedener politischer Optionen fest. Im Einklang mit der Initiative für Wachstum und Beschäftigung von 2005 hat die Kommission seit März 2006 eine Standardmessung der Verwaltungskosten in ihre Folgenabschätzungen aufgenommen. Die Kommission überarbeitete ihre Leitlinien 2009 auf der Grundlage einer externen Bewertung des Folgenabschätzungssystems der Kommission in den Jahren 2006/2007, der Erfahrungen des unabhängigen Ausschusses für Folgenabschätzung seit seiner Einrichtung Ende 2006 und der Erfahrungen der Kommissionsdienststellen bei der Erstellung von Folgenabschätzungen. Während die Leitlinien für den internen Gebrauch der Kommission bestimmt sind, ist die Einbeziehung der Interessenträger von wesentlicher Bedeutung, um die Qualität des Endprodukts zu gewährleisten. Die Kommission führte daher im Juni/Juli 2008 eine öffentliche Konsultation zu den Leitlinien durch. Die endgültigen Leitlinien wurden im Januar 2009 veröffentlicht.

Referenzinformationen

Websites:
Quelle:

Europäische Kommission - http://ec.europa.eu/governance/impact/commission_guid

Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Dec 31, 1969

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