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Mit der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2011/92/EU über die Bewertung der Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte geändert. Die geänderte Richtlinie zielt darauf ab, die Qualität des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens zu stärken und dieses Verfahren an die Grundsätze der intelligenten Regulierung anzupassen und die Kohärenz und Synergien mit anderen Rechtsvorschriften und Politiken der Union sowie mit Strategien und Strategien zu verbessern, die von den Mitgliedstaaten in Bereichen mit nationaler Zuständigkeit entwickelt wurden. In der geänderten Richtlinie werden die Auswirkungen des Projekts auf das Klima und die Anfälligkeit des Projekts für den Klimawandel als Aspekte genannt, die in der Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich berücksichtigt werden sollten.
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Quelle:
Office Journal der Europäischen Union
Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Nov 22, 2022
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