Bericht der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen mit Empfehlungen zu technischen Bewertungskriterien für die vier verbleibenden Umweltziele der EU-Taxonomie
Beschreibung
Im Einklang mit Artikel 20 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/8521 hat die Europäische Kommission eine ständige Expertengruppe, die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, eingerichtet. Die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen wird die Kommission bei der Entwicklung ihrer nachhaltigen Finanzpolitik unterstützen, insbesondere bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie. Die Plattform arbeitet über ein Plenum in voller Zusammensetzung aller 57 Mitglieder und zehn Beobachter, unterstützt von Untergruppen, in denen die fachliche Arbeit an ihren Stellungnahmen, Berichten oder Empfehlungen stattfindet.
In diesem Bericht (Teil A) wird die Plattform für die Empfehlungen des nachhaltigen Finanzwesens an die Europäische Kommission dargelegt. Dieser Bericht enthält hauptsächlich Empfehlungen zu technischen Bewertungskriterien für die Ziele 3-6 der Taxonomieverordnung sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Gestaltung der Taxonomie und der Taxonomiekriterien.
Dieser Bericht wird durch einen technischen Anhang (Teil B) ergänzt, der technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten enthält, die zu allen sechs Umweltzielen der Taxonomieverordnung beitragen, einschließlich der Gründe für diese Kriterien.
Diese Empfehlungen wurden über 15 Monate hinweg mit umfangreicher Konsultation und wissenschaftlichen und technischen Beiträgen ausgearbeitet. Die Plattform hat Beiträge aus allen Teilen der Investitionskette, Vertretern des Industriesektors, Hochschulen, Umweltexperten, der Zivilgesellschaft und öffentlichen Einrichtungen erhalten.
Referenzinformationen
Veröffentlicht in Climate-ADAPT Nov 22 2022 - Zuletzt aktualisiert in Climate-ADAPT Nov 22 2022