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Im Einklang mit Artikel 20 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/8521 hat die Europäische Kommission eine ständige Expertengruppe, die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, eingesetzt. Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen wird die Kommission bei der Entwicklung ihrer Politik für ein nachhaltiges Finanzwesen unterstützen, insbesondere bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie. Die Plattform arbeitet im Rahmen einer Vollversammlung, die sich aus allen 57 Mitgliedern und 10 Beobachtern zusammensetzt und von Untergruppen unterstützt wird, in denen die fachliche Arbeit an ihren Stellungnahmen, Berichten oder Empfehlungen stattfindet.
In diesem Bericht (TeilA)wird die Plattform für die Empfehlungen des nachhaltigen Finanzwesens an die Europäische Kommission dargelegt. Dieser Bericht enthält hauptsächlich Empfehlungen zu technischen Bewertungskriterien für die Ziele 3 bis 6 der Taxonomieverordnung sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Ausgestaltung der Taxonomie und der Taxonomiekriterien.
Dieser Bericht wird durch einen technischen Anhang (TeilB)ergänzt, der technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten enthält, die zu allen sechs Umweltzielen der Taxonomieverordnung beitragen, einschließlich der Begründung für diese Kriterien.
Diese Empfehlungen wurden über einen Zeitraum von 15 Monaten erarbeitet und mit umfangreichen Konsultationen sowie wissenschaftlichen und technischen Beiträgen versehen. Die Plattform hat Beiträge von allen Teilen der Investitionskette, Vertretern der Industrie, Hochschulen, Umweltexperten, der Zivilgesellschaft und öffentlichen Einrichtungen erhalten.
Referenzinformationen
Websites:
Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Nov 22, 2022
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