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Trotz der Bemühungen in der EU und auf internationaler Ebene sind der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosysteme weiterhin alarmierend und schaden den Menschen, der Wirtschaft und dem Klima.
Daher sindentschlossenere Maßnahmen erforderlich, um die Klima- und Biodiversitätsziele der EU für 2030 und 2050 zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme zu gewährleisten.
Inseiner Verordnung sind Vorschriften festgelegt,mit denen Folgendes erreicht werden soll:
A) die kontinuierliche, langfristigeund nachhaltige Erholung der biodiversen und widerstandsfähigen Natur in den Land- und Meeresgebieten der Union durch die Wiederherstellung von Ökosystemen;
B) Verwirklichung der übergeordneten Ziele derUnioninBezug auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung anden Klimawandel;
C) Erfüllung der internationalen VerpflichtungendesUnion.
Der Vorschlag ebnet somit den Weg für die Wiederherstellung und Erhaltung eines breiten Spektrums von Ökosystemen in der EU bis 2050 mit messbaren Ergebnissen bis 2030 und 2040. Damit kann die EU dazu beitragen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und die Natur wieder gesund zu machen. Sie ermöglicht es der EU auch, eine globale Führungsrolle beim Schutz der Natur zu demonstrieren.
Referenzinformationen
Webseiten:
Veröffentlicht in Climate-ADAPT Dec 7, 2023 - Zuletzt aktualisiert in Climate-ADAPT Dec 7, 2023
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