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Trotz der Bemühungen der EU und auf internationaler Ebene gehen der Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosysteme in alarmierendem Tempo weiter, was den Menschen, der Wirtschaft und dem Klima schadet.
Daher sind entschlossenere Maßnahmen erforderlich, um die Klima- und Biodiversitätsziele der EU für 2030 und 2050 zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme sicherzustellen.
Inseiner Verordnung sind Vorschriften festgelegt, die dazu beitragen,
a) die kontinuierliche,langfristigeund nachhaltige Erholung der biologischen Vielfalt und der Widerstandsfähigkeit der Natur in den Land-und Meeresgebieten der Union durch die Wiederherstellung von Ökosystemen;
b) Verwirklichung der übergeordneten Ziele derUnionin Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung anden Klimawandel;
c) Erfüllung der internationalen VerpflichtungenderUnion.
Der Vorschlag ebnet somit den Weg für die Wiederherstellung und Erhaltung eines breiten Spektrums von Ökosystemen in der EU bis 2050 mit messbaren Ergebnissen bis 2030 und 2040. Dadurch kann die EU dazu beitragen, dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt zu gebieten und die Natur wieder gesund zu machen. Außerdem kann die EU damit ihre weltweite Führungsrolle beim Schutz der Natur unter Beweis stellen.
Referenzinformationen
Websites:
Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Dec 7, 2023
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