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Die Verordnung enthält verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, unter anderem zur Verringerung der Auswirkungen von Naturkatastrophen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, aber auch zur Eindämmung des Verlusts an städtischem Grün und zur Erhöhung der städtischen Grünfläche und der städtischen Baumkronenabdeckung für die Anpassung an den städtischen Klimawandel.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

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Nature Restauration Law
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