Nachhaltige Investitionen in die Anpassung sind in einer EU-Taxonomie harmonisiert, die im Laufe der Zeit mehr Wirtschaftstätigkeiten abdecken muss und weltweit anwendbar ist. Durch Investitionen, die als nachhaltig eingestuft werden, kann der Finanzsektor Anpassungsmaßnahmen zur Verringerung physischer Klimarisiken fördern und unterstützen. Restrisiken können über Versicherungsmechanismen übertragen werden.

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Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 finden Sie hier.

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Financial sector
Climate risks
Sustainable investments
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