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Neues europäisches Klimagesetz schafft „Anpassungspflicht“

Im Juni 2021 verabschiedete der Rat der EU das neue europäische Klimagesetz. Darin wird das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 in Rechtsvorschriften festgelegt. Außerdem müssen die EU-Organe „ständige Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Resilienz und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel“ sicherstellen und damit die Anpassung zum ersten Mal zu einer rechtlichen Anforderung für die EU machen.

Lesen Sie mehr auf der Website des Rates der EU und des Europäischen Rates.

Date: 05 Jul 2021
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