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Um die Arbeitnehmer vor Hitzerisiken zu schützen, müssen die Arbeitgeber in Frankreich seit dem 1. Juli 2025 neue Präventivmaßnahmen ergreifen. Das Dekret vom 27. Mai 2025 enthält eine Liste von Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreifen muss, wie z. B. die Anpassung der Arbeitsprozesse, die Erhöhung der Versorgung mit frischem Trinkwasser und die Bereitstellung von Schulungen zur Wärmeminderung.

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