European Union flag

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Karpaten (Karpatenübereinkommen) wurde im Mai 2003 in Kiew (Ukraine) angenommen und trat im Januar 2006 in Kraft. Die Länder ersuchten das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN Environment), den Prozess des Übereinkommens zu unterstützen und das Sekretariat des im Mai 2004 eingerichteten Karpatenübereinkommens zu beherbergen.

Die Karpatenkonvention

Die gemeinsame Vision der Vertragsparteien des Karpatenübereinkommens besteht darin, eine umfassende Politik und Zusammenarbeit zu verfolgen, um den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Karpaten zu gewährleisten. Die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und Gemeinschaften sowie die Erhaltung der natürlichen Werte und des kulturellen Erbes sollten im Karpatengebiet Hand in Hand gehen. Zur Umsetzung des Konvents werden Aktivitäten in mehreren Themenbereichen entwickelt, die von der Entwicklung neuer Protokolle und dem Aufbau strategischer Partnerschaften mit Schlüsselakteuren in der Region bis zur Umsetzung verschiedener Initiativen innerhalb der Karpaten und darüber hinaus reichen. Das Übereinkommen bietet auch eine Plattform für den Dialog zwischen allen Akteuren, die im Karpatengebiet tätig sind, einschließlich lokaler Gemeinschaften, NRO, regionaler und nationaler Behörden und internationaler Organisationen.

Strategische Agenda zur Anpassung an den Klimawandel

Auf der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Karpatenübereinkommens im Jahr 2014 wurde die „Strategische Agenda für die Anpassung an den Klimawandel in der Karpatenregion“angenommen. Ziel der Agenda ist es, die Mitgliedstaaten des Karpatenübereinkommens, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger dabei zu unterstützen, Antworten auf den Klimawandel zu formulieren, um eine nachhaltige Entwicklung in der Region zu gewährleisten. Die Strategische Agenda enthält Empfehlungen für die Politikentwicklung, den institutionellen Wandel und ökosystembasierte Anpassungsmaßnahmen.

GD Strategie

Das Karpatenübereinkommen arbeitet eng mit der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der EU (GD Regio) bei der durchgängigen Berücksichtigung und Profilierung von Bergen auf EU-Ebene zusammen, sowohl in den makroregionalen Strategien als auch durch neue mögliche Initiativen, deren endgültiges Ziel die Möglichkeit sein wird, eine "Bergagenda" für Europa zu entwickeln.Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde ein gemeinsames Synergiepapier zwischen dem Karpatenübereinkommen und den einschlägigen Schwerpunktbereichen der Europäischen Strategie für den Donauraum (EUSDR) entwickelt. In diesem Zusammenhang wurden bereits verschiedene Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Karpatenübereinkommen und den EUSDR-Prioritätsbereichen unterzeichnet:

  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR PA 1B „Mobility Rail-Road-Air“, 7. Juni 2016
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR PA 04 „Wasserqualität“, 30. August 2016
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR PA 02 „Energie“, 3. November 2016

Die Memoranden werden eine verstärkte/verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR erleichtern und sich positiv auf die Umsetzung der Ziele des Karpatenübereinkommens und der EUSDR auswirken.Um die Koordinierung aller einschlägigen Tätigkeiten der EUSDR und des Karpatenübereinkommens zu gewährleisten, bauen die Memoranden auf bereits bestehenden Ansätzen auf und schlagen einige neue praktische Mechanismen für die Zusammenarbeit vor, darunter: Stärkung der Netze; eine engere Koordinierung; Beitrag zur Angleichung der Finanzierung; Donau-Karpaten-Projekte und sektorübergreifende Zusammenarbeit.

Für weitere Informationen: Raumentwicklung – Karpatenübereinkommen

Organisationen

Zur Unterstützung der Umsetzung der Strategischen Agenda richtete die Konferenz der Vertragsparteien eine Arbeitsgruppe zur Anpassung an den Klimawandel ein. Konkret hat die AG folgende Aufgaben:

  • Vorteile für die nationalen und regionalen Behörden der Karpatenregion;
  • Unterstützung politischer Vorschläge im Einklang mit dem Weißbuch der Kommission über die Anpassung an den Klimawandel und den Zielen des Karpatenübereinkommens;
  • Beitrag zu einem Karpaten- und EU-Informationssystem über die Anfälligkeit und Anpassung an den Klimawandel.
Language preference detected

Do you want to see the page translated into ?

Exclusion of liability
This translation is generated by eTranslation, a machine translation tool provided by the European Commission.

Haftungsausschluss
Diese Übersetzung wurde mit eTranslation erstellt, einem maschinellen Übersetzungstool der Europäischen Kommission.