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Anpassung im Karpatengebirge

Politischer Rahmen

Das Rahmenübereinkommen über den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Karpaten (Karpatenkonvention) wurde im Mai 2003 in Kiew (Ukraine) angenommen und trat im Januar 2006 in Kraft. Die Länder ersuchten das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UN-Umwelt), den Übereinkommensprozess zu unterstützen und das Sekretariat des im Mai 2004 eingerichteten Karpatenübereinkommens zu beherbergen.

 

Die Karpatenkonvention

Die gemeinsame Vision der Vertragsparteien des Karpatenübereinkommens besteht darin, eine umfassende Politik und Zusammenarbeit zu verfolgen, um den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Karpaten zu gewährleisten. Die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und Gemeinschaften sowie die Erhaltung der natürlichen Werte und des kulturellen Erbes sollten in der Karpatenregion Hand in Hand gehen. Zur Umsetzung des Übereinkommens werden Maßnahmen in mehreren thematischen Bereichen entwickelt, die von der Entwicklung neuer Protokolle über den Aufbau strategischer Partnerschaften mit Schlüsselakteuren in der Region bis hin zur Umsetzung verschiedener Initiativen innerhalb der Karpaten und darüber hinaus reichen. Das Übereinkommen bietet auch eine Plattform für den Dialog zwischen allen Interessenträgern, die in der Karpatenregion tätig sind, einschließlich lokaler Gemeinschaften, NRO, regionaler und nationaler Behörden und internationaler Organisationen.

Die Strategische Agenda zur Anpassung an den Klimawandel

Auf der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Karpatenübereinkommens im Jahr 2014 wurde die „Strategische Agenda zur Anpassung an den Klimawandel in der Karpatenregion“angenommen. Ziel der Agenda ist es, die Mitgliedstaaten des Karpatenkonvents, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger dabei zu unterstützen, Reaktionen auf den Klimawandel zu formulieren, um eine nachhaltige Entwicklung in der Region sicherzustellen. Die Strategische Agenda enthält Empfehlungen für Politikentwicklung, institutionellen Wandel und ökosystembasierte Anpassungsmaßnahmen.

GD Strategie

Das Karpatenkonvent arbeitet eng mit der Generaldirektion Regional- und Stadtpolitik der EU (GD Regio) zusammen, wenn es darum geht, Berge auf EU-Ebene durchgängig zu berücksichtigen und zu profilieren, und zwar sowohl in den makroregionalen Strategien als auch im Rahmen neuer möglicher Initiativen, deren endgültiges Ziel darin besteht, eine „Bergagenda“ für Europa zu entwickeln.In dieser Zusammenarbeit wurde ein gemeinsames Synergy-Papier zwischen dem Karpatenübereinkommen und den einschlägigen prioritären Bereichen der Europäischen Strategie für den Donauraum (EUSDR) erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurden bereits verschiedene Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Karpatenübereinkommen und den EUSDR-Prioritäten unterzeichnet:

  • Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR PA 1B „Mobility Rail-Road-Air“, 7. Juni 2016 
  • Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR PA 04 „Wasserqualität“, 30. August 2016
  • Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR PA 02 „Energie“, 03. November 2016

Die Memoranda wird eine verstärkte/verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Karpatenübereinkommen und der EUSDR erleichtern und sich positiv auf die Umsetzung der Ziele des Karpatenübereinkommens und der EUSDR auswirken.Um die Koordinierung aller einschlägigen Tätigkeiten der EUSDR und des Karpatenübereinkommens sicherzustellen, baut die Memoranda auf bereits bestehenden Ansätzen auf und schlägt einige neue praktische Mechanismen für die Zusammenarbeit vor, die beispielsweise Folgendes umfassen: Stärkung der Netzeengere Koordinierung; Beitrag zur Angleichung der Finanzierung; Donau –Karpatenprojekt und sektorübergreifende Zusammenarbeit.

Für weitere Informationen: http://www.carpathianconvention.org/spatial-development.html

Organisationen

Zur Unterstützung der Umsetzung der Strategischen Agenda setzte die Konferenz der Vertragsparteien eine Arbeitsgruppe zur Anpassung an den Klimawandel ein. Insbesondere hat die Arbeitsgruppe folgende Aufgaben:

  • Den nationalen und regionalen Behörden der Karpatenregion zugute kommen;
  • Unterstützung politischer Vorschläge im Einklang mit dem Weißbuch der Kommission zur Anpassung an den Klimawandel und den Zielen des Karpatenübereinkommens;
  • Beitrag zu einem Karpaten- und EU-Informationssystem über Anfälligkeit und Anpassung an den Klimawandel.
Die Arbeitsgruppe tauscht Informationen aus und fördert die Kommunikation mit anderen relevanten Arbeitsgruppen des Karpatenübereinkommens (z. B. Arbeitsgruppe Biodiversität, AG für nachhaltige Waldbewirtschaftung, Arbeitsgruppe Raumentwicklung) und arbeitet mit anderen interessierten Wahlkreisen und Organisationen über das Karpatenübereinkommen hinaus, z. B. mit der Internationalen Kommission für den Schutz der Donau (ICPDR), dem Donau-Karpaten-Programm des WWF (DCP), die Europäische Umweltagentur (EUA), die Alpenkonvention, das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), Eurac Research, Science for the Carpathians (S4C) und die Global Water Partnership.   .