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Bericht über die Anpassung der EU (Durchführungsakt der Governance-Verordnung über die Energieunion) 

Bis 2019 basierte die förmliche Berichterstattung der EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Verordnung über den Überwachungsmechanismus für Treibhausgase der Europäischen Union von 2014. Artikel 15 der MMR konzentriert sich auf „Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen“ und schreibt ausdrücklich vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission Informationen über ihre nationalen Anpassungsplanungen und -strategien übermitteln und ihre umgesetzten oder geplanten Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung an den Klimawandel darlegen. Diese Informationen umfassen die wichtigsten Ziele und die angesprochene Kategorie der Auswirkungen auf den Klimawandel, wie Überschwemmungen, Anstieg des Meeresspiegels, extreme Temperaturen, Dürren und andere extreme Wetterereignisse.“

Die erste MMR-Berichterstattung nach Artikel 15 erfolgte 2015 und die zweite und die letzte für 2019.  Die von den Mitgliedstaaten in dieser Berichterstattung bereitgestellten Informationen werden in den Länderprofilen zur Klima-ADAPT bis Mitte 2021 dargestellt. Auf freiwilliger Basis und auf Initiative der Mitgliedstaaten können die Länder diese Informationen so aktualisieren, dass sie die kürzlich angenommenen Arbeiten besser widerspiegeln, indem sie die gemeldeten Informationen erneut übermitteln.

Mit der Verordnung von 2018 über die Steuerung der Energieunion und über Klimapolitik wird die MMR aufgehoben. Ab März 2021 und danach alle zwei Jahre werden nationale Anpassungsmaßnahmen als Anhang VIII Teil 1 der Governance-Verordnung gemeldet. Diese Verordnung enthält dieselben Elemente wie Art. 15 der MMR, aber zusätzliche Einzelheiten der Berichterstattung werden in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt.

Die gemeldeten Anpassungsmaßnahmen umfassen alle in der Governance-Verordnung gesetzlich vorgeschriebenen Fragen und stehen im Einklang mit dem Beschluss von Kattowitz, in dem die Modalitäten, Verfahren und Leitlinien für die Berichterstattung im Rahmen des Transparenzrahmens des Übereinkommens von Paris festgelegt sind.