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Bis 2019 stützte sich die förmliche Berichterstattung der EU-Mitgliedstaaten auf die Verordnung über den Mechanismus zur Überwachung der Treibhausgasemissionen (MMR) der Europäischen Union aus dem Jahr 2014. Artikel 15 der MMR konzentrierte sich auf die „Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen“ und schreibt insbesondere vor, dass „[...] die Mitgliedstaaten der Kommission Informationen über ihre nationalen Anpassungsplanungen und -strategien übermitteln, in denen sie ihre durchgeführten oder geplanten Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung an den Klimawandel darlegen. Diese Informationen umfassen die Hauptziele und die Kategorie der Auswirkungen auf den Klimawandel, wie Überschwemmungen, Anstieg des Meeresspiegels, extreme Temperaturen, Dürren und andere extreme Wetterereignisse.“

Die erste MMR-Meldung nach Artikel 15 fand 2015 statt, die zweite und letzte war 2019 vorgesehen.  Die von den Mitgliedstaaten in dieser Berichterstattung bereitgestellten Informationen werden bis Mitte 2021 in den Länderprofilen zu Climate-ADAPT dargestellt. Auf freiwilliger Basis und auf Initiative der Mitgliedstaaten können die Länder diese Informationen aktualisieren, damit sie die kürzlich angenommenen Arbeiten besser widerspiegeln, indem sie die gemeldeten Informationen erneut übermitteln.

Mit der Verordnung von 2018 über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz wird die MMR aufgehoben. Ab März 2021 und danach alle zwei Jahre werden nationale Anpassungsmaßnahmen als Anhang VIII Teil 1 der Governance-Verordnung gemeldet. Diese Verordnung enthält dieselben Elemente wie Artikel 15 der MMR, aber zusätzliche Einzelheiten der Berichterstattung sind in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt.

Die gemeldeten Anpassungsmaßnahmen umfassen alle in der Governance-Verordnung gesetzlich vorgeschriebenen Fragen und stehen im Einklang mit dem Beschluss von Kattowitz, in dem die Modalitäten, Verfahren und Leitlinien für die Berichterstattung im Rahmen des Transparenzrahmens des Übereinkommens von Paris festgelegt sind.

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