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See all EU institutions and bodiesEin nachhaltiges Finanzwesen spielt eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der politischen Ziele des europäischen Grünen Deals sowie der internationalen Verpflichtungen der EU in Bezug auf Klima- und Nachhaltigkeitsziele. Dazu werden private Investitionen in den Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresilienten, ökologisch nachhaltigen, ressourceneffizienten und fairen Wirtschaft als Ergänzung zu öffentlichen Geldern gelenkt.
Zu diesem Zweck entwickelt die Kommission seit 2018 eine umfassende politische Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen. Mit der 2021 veröffentlichten Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen soll die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt werden, indem Maßnahmen in vier Bereichen vorgeschlagen werden: Übergangsfinanzierung, Inklusivität, Resilienz und Beitrag des Finanzsystems und globale Ambitionen. Darüber hinaus koordiniert die Kommission die internationalen Bemühungen über ihre internationale Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Im Rahmen der Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen trat am 12. Juli 2020 die Taxonomieverordnung in Kraft. Sie schafft den Rahmen für die EU-Taxonomie, indem sie vier übergeordnete Bedingungen festlegt, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Mit dem delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie für den Klimaschutz sollen nachhaltige Investitionen gefördert werden, indem deutlicher gemacht wird, welche Wirtschaftstätigkeiten am stärksten zur Verwirklichung der Umweltziele der EU beitragen. Im IPCC AR6 WG II Bericht Climate Change 2022: Auswirkungen, Anpassung und Anfälligkeit Die EU-Taxonomie für nachhaltige Tätigkeiten wird als vielversprechender Schritt in die richtige Richtung genannt.
Die EU-Taxonomie ist ein wichtiger Faktor für die Ausweitung nachhaltiger Investitionen und die Umsetzung des europäischen Grünen Deals. Insbesondere wird erwartet, dass durch die Bereitstellung geeigneter Definitionen für Unternehmen, Investoren und politische Entscheidungsträger, bei denen Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können, Sicherheit für Investoren geschaffen, private Investoren vor Greenwashing geschützt, Unternehmen bei der Planung des Übergangs unterstützt, die Marktfragmentierung verringert und schließlich dazu beigetragen wird, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Im Einklang mit dem Aktionsplan der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen hat die EU mehrere Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Finanzsektor eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals spielt. Bessere Daten von Unternehmen über die Nachhaltigkeitsrisiken, denen sie ausgesetzt sind, und ihre eigenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sind für die erfolgreiche Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen von entscheidender Bedeutung. Um diese Probleme besser anzugehen, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen angenommen, mit der die bestehenden Berichtspflichten der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen geändert würden.
Zur Unterstützung der Umsetzung richtet die Europäische Kommission mit der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen ein Beratungsgremium für den Dialog und die enge Zusammenarbeit zwischen einem breiten Spektrum von Interessenträgern aus dem öffentlichen und privaten Sektor ein. Sie entwickelt nicht nur die Taxonomie weiter, einschließlich neuer Wirtschaftstätigkeiten für das Anpassungsziel, sondern wird die Taxonomie auch um Tätigkeiten mit erheblich schädlichen und geringen Auswirkungen, soziale Ziele oder Datenverfügbarkeits- und Nutzbarkeitskriterien erweitern.
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