Vorbereitung der Anpassung
Kontakt zu anderen einschlägigen Verwaltungsstellen
Alle zuständigen Behörden (z. B. für Gesundheit, Katastrophenschutz, Verkehr, Energie, Wirtschaft, Finanzen, Bildung usw.) müssen informiert und in den Anpassungsprozess einbezogen werden und erhalten ein klares Mandat, Entscheidungen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu fassen. Dies gilt auch für das oben besprochene Kernteam.
Ihr Grad der Beteiligung kann von der Bereitstellung und dem Austausch von Informationen über den Aufbau von Anpassungskapazitäten bis hin zu Entscheidungen über die Anpassung in ihrem Zuständigkeitsbereich variieren.
Es ist auch nützlich, bestehende Plattformen und institutionelle Einrichtungen zu nutzen. Insbesondere die nationalen Plattformen zur Katastrophenvorsorge, die viele europäische Länder eingerichtet haben, bieten eine sektorübergreifende Plattform, die die Interaktion zwischen Katastrophenrisikominderung und -anpassung erleichtern könnte.