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Kontakt zu anderen zuständigen Verwaltungsstellen aufnehmen

Alle zuständigen Behörden (z. B. für Gesundheit, Katastrophenschutz, Verkehr, Energie, Wirtschaft, Finanzen, Bildung usw.) müssen informiert und in den Anpassungsprozess einbezogen werden und erhalten ein klares Mandat, Entscheidungen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu treffen. Dies gilt auch für das oben besprochene Kernteam.

Ihr Grad der Beteiligung kann von der Bereitstellung und dem Austausch von Informationen über den Aufbau von Anpassungsfähigkeiten bis hin zu Entscheidungen über die Anpassung in ihrem Zuständigkeitsbereich variieren.

Es ist auch nützlich, bestehende Plattformen und institutionelle Einrichtungen zu nutzen. Insbesondere die nationalen Plattformen zur Katastrophenvorsorge, die viele europäische Länder eingerichtet haben, bieten eine multisektorale Plattform, die die Interaktion zwischen Katastrophenvorsorge und Anpassungsbeteiligten erleichtern könnte.

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