Umsetzung der Anpassung
5.3 Einbeziehung der Anpassung in die Städtepolitik und -pläne
Aufgrund seiner bereichsübergreifenden Anpassung an die Natur könnte in sektorale Politiken wie Wasserwirtschaft, Verkehr, bebaute Umwelt oder Gesundheit durchgängig berücksichtigt werden. Die Bewertung der laufenden Aktivitäten in verschiedenen Politikbereichen und Sektoren (siehe Schritt 2.6) wird einer Gemeinde einen Überblick über die durchgängige Anpassungsmöglichkeiten in allen verschiedenen sektoralen Politikbereichen geben.
Die Unterzeichnerstädte des Bürgermeisterkonvents werden aufgefordert, Maßnahmen zu konzipieren und zu melden, die die Komponenten Anpassung und Minderung und/oder Energiearmut integrieren. Das Webinar „Integrierung von Minderung und Anpassung für effektivere Klimaschutzmaßnahmen“ untersucht diesen Link und zeigt Erfahrungen von Städten.
Die wichtigsten Einstiegspunkte für die durchgängige Berücksichtigung der städtischen Anpassung sind Stadtplanung, Risikomanagement und Budgetierung.
In Bezug auf die Stadtplanung ist eine Überprüfung mehrerer Planungsdokumente erforderlich, um Optionen und Strategien zur Integration der urbanen Anpassung zu ermitteln. Dazu gehören z. B. nationale Zonenverordnungen, bestehende Landnutzungspläne, Regeln für die Entwicklungskontrolle und Bauvorschriften, Stadtplanungshandbücher, Bauvorschriften, Stadtentwicklungspläne, Strategien und Pläne für nachhaltige Entwicklung, integrierte Strategien und Pläne für den Klimawandel sowie Katastrophenrisikomanagement- und Notfallpläne sowie spezifische sektorale Strategien und Pläne.
Aus Sicht des Risikomanagements kann es sinnvoll sein, sich nicht auf den Klimawandel an sich zu konzentrieren, sondern vielmehr auf die Verbesserung der Vorsorge, der Robustheit der Entscheidungsfindung und der allgemeinen Widerstandsfähigkeit. Risikomanagement-Ansätze werden zusammen mit der wirtschaftlichen Analyse dazu beitragen, spezifische Strategien auf die dringendsten, erschwinglichsten oder höchsten Netto-Nutzen-Aktivitäten auszurichten.
Die Einbeziehung der Anpassungsmaßnahmen in die kommunalen und sektoralen Haushalte ist von wesentlicher Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf den Erwerb und die Priorisierung von Ressourcen. Darüber hinaus wird die durchgängige Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Anpassung in die Governance die Umsetzung im Laufe der Zeit innerhalb der bestehenden Haushalte ermöglichen und die inkrementellen Kosten mit den erzielten wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Werten in Einklang bringen.