All official European Union website addresses are in the europa.eu domain.
See all EU institutions and bodies
© Amt der OÖ. Landesregierung
Eferdinger Becken in Österreich hat die Hochwasseranfälligkeit erfolgreich reduziert, indem es eine Entschädigung von 80% für die freiwillige Umsiedlung von 154 hochwassergefährdeten Häusern nach großen Überschwemmungen in den Jahren 2002 und 2013 angeboten hat. Die rasche Aushandlung und Zuweisung eines Budgets von 250 Mio. EUR ermöglichte erhebliche Ausgleichszahlungen und ermutigte die Anwohner, sich zu bewegen.
Das Gebiet des Eferdinger Beckens, Oberösterreich, ist ein kleines Gebiet, das an der Donau liegt. Es hat keinen Schutz gegen Überschwemmungen mit einer 100-jährigen Rückkehrzeit: Das hochwassergefährdete Gebiet umfasst etwa 154 Häuser, die regelmäßig überflutet werden. Aufgrund der Bedeutung des Rückhalteraums für die Ableitung und der schwierigen technischen Machbarkeit wurde ein passiver Hochwasserschutz als geeigneter erachtet. Die Wohnungseigentümer mussten sich bis Ende 2015 für eine Umsiedlung entscheiden. Der Bund und die Landesregierungen entschädigen die Bürger 80% des Wertes des Hauses, wenn sie zustimmen, umzuziehen.
Beschreibung der Fallstudie
Herausforderungen
Eine Reihe österreichischer Gemeinden ist aufgrund einer Reihe von Faktoren einem zunehmenden Hochwasserrisiko ausgesetzt, darunter zum einen häufigere extreme hydrologische Ereignisse, die wahrscheinlich durch den Klimawandel verschärft werden (+4 % bis +10 %), und zum anderen zunehmender öffentlicher Druck zum Ausbau des Wohnungsbaus in hochwassergefährdeten Gebieten. Auch wenn es in Österreich kein gesetzliches Recht auf Hochwasserschutz gibt, stellt Hochwasser einen politischen Handlungsdruck für die österreichischen Regierungen dar. Darüber hinaus hat die Umsiedlung als wirksame langfristige Lösung für den Hochwasserschutz im österreichischen Teil des Donaubeckens eine längere Geschichte (siehe auch Marchland, Enns-Enghage, wo eine solche Umsiedlung bereits stattgefunden hat).
Politischer Kontext der Anpassungsmaßnahme
Case mainly developed and implemented because of other policy objectives, but with significant consideration of climate change adaptation aspects.
Ziele der Anpassungsmaßnahme
Die Region ist eines der flusshochwasseranfälligsten Gebiete Österreichs mit großen Hochwasserereignissen in den Jahren 1991, 1997, 2002 und 2013. Infolgedessen haben die nationalen und regionalen Behörden ihre Aufmerksamkeit auf die Entwicklung verschiedener Anpassungsstrategien wie die Verlagerung großer Teile der Häuser in der Region gerichtet. Ziel war es, alle potenziellen Bewohner in das Umsiedlungsprogramm zu integrieren, insbesondere die potenziellen Gefahren und Risiken zu kommunizieren, Probleme zu definieren und gemeinsame Ziele und Maßnahmen zu finden. Darüber hinaus bestanden die Hauptaufgaben darin, die finanzielle Unterstützung für die Umsiedlung von den regionalen und nationalen Behörden zu organisieren und sicherzustellen.
In diesem Fall implementierte Anpassungsoptionen
Lösungen
Nach den großen Hochwasserereignissen in den Jahren 2002 und 2013 wurde deutlich, dass die einzige wirklich wirksame Hochwasserschutzmaßnahme im Raum Eferdingen Becken die Verlagerung von Haushalten aus den risikoreichsten Gebieten ist. Dies wurde durch die Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Analyse gestützt, in der festgestellt wurde, dass Verlagerungen die kosteneffizienteste Anpassungsoption sind.
In Absprache mit den betroffenen Haushalten und anderen Beteiligten (z. B. den Katastrophenschutzbehörden) wurde eine Kartierung des Neuansiedlungsgebiets durchgeführt und in kurzer Zeit und in hoher Übereinstimmung genehmigt. Es umfasste 154 Immobilien. Um den Hausbesitzern eine Wiederansiedlungsentschädigung anbieten zu können, verhandelte und vereinbarte die Kommunalverwaltung mit dem Finanzministerium eine Unterstützung durch die nationalen Mittel. Die Bundesförderung belief sich auf 250 Millionen Euro. Zusätzlich zu den Bundesmitteln stellte die Landesregierung 75 Millionen Euro zur Verfügung. Der Entschädigungssatz wurde auf 80 % des Wertes des bestehenden Hauses festgesetzt, der durch eine unabhängige Bewertung bestimmt wurde. Die Mehrzahl der Bewertungen wies Entschädigungsvolumina unter 500.000 EUR aus, wobei einige Immobilien eine Entschädigung über 500.000 EUR erhalten sollten. Das Bundesministerium der Finanzen prüfte die Bewertungen und genehmigte die vorgeschlagenen Entschädigungsbeträge.
Die Haushalte mussten vor Jahresende 2015 eine Umsiedlungsentschädigung beantragen, die später bis Mitte 2016 verlängert wurde. Der Eigentümer kann selbst entscheiden, ob er die Umzugsentschädigung beantragt und das entsprechende Angebot annimmt. Bis Januar 2016 hatten 149 Haushalte eine Umsiedlungsentschädigung beantragt und 146 bereits Angebote zur Umsiedlungsentschädigung erhalten. Von diesen haben 80 Hausbesitzer beschlossen, umzuziehen, während die anderen beschlossen, zu bleiben. Die Bewohner, die sich für einen Umzug entschieden, wurden dabei unterstützt, Ersatzgrundstücke in der Region (in der Regel ehemalige Wald- und Halbnaturgebiete) zu einem erschwinglichen Preis zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die regionalen Behörden spezielle Bereiche (Ersatzimmobilien) für die Hausbesitzer für ihre Umsiedlung vorgesehen. Darüber hinaus legten die regionalen Behörden den Kaufpreis fest, um die potenzielle Fallstricke der Bodenpreisspekulation in der Region zu überwinden. Die ersten Zahlungen der Ausgleichszahlungen begannen Anfang 2015. 20% der Mittel werden für notwendige Abrisse, Ablagerungen und Rekultivierung der Fläche verwendet. Das langfristige Bauverbot für jedes der gefährdeten Grundstücke wird durch einen Eintrag im Grundbuch festgelegt. Es gibt jedoch eine Ausnahme für diejenigen, die sich dafür entscheiden, im Hochwassergebiet zu bleiben und in ihren Häusern in höhere Stockwerke zu ziehen – eine Rekonstruktion dieser höheren Stockwerke zu Wohnzwecken ist zulässig.
Zusätzliche Details
Beteiligung der Stakeholder
Obwohl die ersten organisierten Umsiedlungswellen von der lokalen Bevölkerung mit hohen Vorbehalten aufgenommen wurden und nicht viele Freiwillige für die Neuansiedlung anzogen, begannen die Bewohner nach dem Hochwasserereignis 2013 zunehmend, sich nach Umsiedlungsmöglichkeiten und Unterstützung zu erkundigen. Die Regionalregierung entwickelte eine Karte der Neuansiedlungsgebiete auf der Grundlage des Risikoniveaus und des Schwierigkeitsgrads bei der Bereitstellung technischer Lösungen und der Reaktion auf Gefahren. Die Karte wurde mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, Vertretern der Gemeinden sowie mit einem beratenden Ausschuss, der zur Vertretung aller interessierten Kreise eingesetzt wurde, erörtert und vereinbart. Infolgedessen beantragten im Januar 2016 146 von 154 stark betroffenen Immobilieneigentümern die Bewertung der Entschädigung und 80 von ihnen entschieden sich schließlich für eine Neuansiedlung.
Erfolgsfaktoren und limitierende Faktoren
Aufgrund der Bindung an das Grundstück und des Unglaubens an wiederholt hohe Überschwemmungsrisiken gewannen die ersten organisierten Wellen freiwilliger Umsiedlungen bei den Hausbesitzern kein ausreichendes Interesse. Die extremen Überschwemmungen und hohen Verluste in den Jahren 2002 und 2013 dienten jedoch als „Augenöffner“ und überzeugten viele Bewohner, sich für eine Neuansiedlung zu entscheiden.
Ein 250-Millionen-Euro-Budget für den Hochwasserschutz inklusive Neuansiedlungen und technischen Hochwasserschutz im Eferdinger Becken wurde mit dem Bund verhandelt und in einer in der Geschichte des Landes einmaligen Rekordzeit mit einem Staatsvertrag verbindlich gesichert. Dies ermöglichte es, den freiwilligen Umzugshelfern 80% der Hauswertvergütungen anzubieten, was als einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren diente. Die lokalen Behörden benannten auch einige begrenzte Sonderumsiedlungsgebiete und feste Grundstückspreise, um Spekulationen über Grundstückspreise zu vermeiden.
Menschen, die von Umsiedlungen betroffen sind, sind mit tiefgreifenden Veränderungen in ihrem Leben konfrontiert. Dies erfordert die Überwindung der emotionalen Bindung an den Ort und insbesondere die Anpassung an die neue Umgebung sowie die Bewältigung finanzieller Belastungen und den Wiederaufbau eines neuen nachbarschaftlichen sozialen Netzwerks.
Die Nichtbeweger waren höchstwahrscheinlich ältere und weniger mobile Menschen, die in der Tat weniger widerstandsfähig sind, um mit zukünftigen Hochwasserereignissen fertig zu werden. Die Folgen waren eine höhere Anfälligkeit innerhalb der verbleibenden Gemeinschaften mit der Tatsache, dass jüngere Menschen (die eher widerstandsfähig sind) wegzogen. Dennoch kann der Umsiedlungsprozess als Erfolgsgeschichte angesehen werden, bei der die Exposition und Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel in den hochwassergefährdeten Gebieten reduziert wurde.
Ein weiterer Erfolgsfaktor scheint die Tatsache zu sein, dass jeder Eigentümer selbst entscheiden kann, ob er das Angebot annimmt. Dies unterscheidet sich grundlegend von anderen Umverteilungsmaßnahmen in Österreich, bei denen sich die Gemeinschaft gemeinsam für oder gegen die Umverteilung entscheiden musste (z. B. Marchland).
Kosten und Nutzen
Insgesamt wurden von der Landesregierung (regional) und der Bundesregierung (national) Mittel in Höhe von 250 Mio. EUR vereinbart. Die Kosten für die Neuansiedlung werden zwischen der Bundesebene (50% des berechneten Zeitwerts der Gebäude einschließlich Zerstörungskosten), der Provinzebene (30%) und dem Eigentümer (20%).
Insgesamt wurde das zentrale Ziel erreicht, das Hochwasserrisiko zu verringern und das Rückhaltevolumen entlang der Donau zu halten. Im Januar 2016 wurde die Exposition der Haushalte gegenüber dem Hochwasserrisiko in der Region um mehr als 50 % reduziert (unter Berücksichtigung der Anzahl der Haushalte, die sich bereits für eine Umsiedlung entschieden haben), was zunehmen wird, da mehr Hausbesitzer die Umsiedlungsangebote annehmen. Der Umzugsprozess wurde durch eine Kosten-Nutzen-Bewertung unterstützt, die jedoch nicht öffentlich zugänglich ist.
Rechtliche Aspekte
Die Immobilien, von denen die Bürger umverteilt werden, werden das Eigentum nicht ändern. Das Eigentum bleibt bestehen, aber die Zoneneinteilung wird von Baufläche auf Grasland geändert, und zukünftige Bautätigkeiten sind stark eingeschränkt (z. B. sind Gebäude für die landwirtschaftliche Produktion zulässig, wenn dies durch landwirtschaftliche Produktionsgesetze erforderlich ist).
Die Kostenteilung zwischen Bundes- und Landesebene ist in einem innerösterreichischen Vertrag nach der österreichischen Verfassung geregelt.
Die Bauzeit des Gebäudes spielte eine wichtige Rolle, wenn Mittel bewilligt werden können. Nach den technischen Leitsätzen der Bundeswasserstraßenverwaltung (RIWA T BWS) können in Österreich keine Hochwasserschutzmaßnahmen für nach dem 01.07.1990 errichtete Gebäude und Infrastrukturen gefördert werden. Im Falle des Eferdinger Becken Umzugs und der damit verbundenen Entschädigung sind nach einem Rechtsgutachten möglich definiert.
Implementierungszeit
Unklar, aber Erfahrungen aus anderen Fällen in Österreich zeigen, dass der Prozess mehr als 10 Jahre dauern kann. Im Januar 2016 haben 146 von 154 Eigentümern in der spezifischen Risikozone (Hochwasserschutzzone) ein Finanzierungsangebot für die Neuansiedlung erhalten. 80 von ihnen haben das Angebot angenommen. Neun Gebäude wurden bereits Ende 2016 vollständig zerstört.
Lebensdauer
Der Umzug ist dauerhaft.
Referenzinformationen
Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung - Government of Upper Austria
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Directorate of Environment and Water Management
Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft - Department of Surface Water Management
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz
E-mail: ogw-sw.post@ooe.gv.at
Referenzen
Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Nov 22, 2022
Please contact us for any other enquiry on this Case Study or to share a new Case Study (email climate.adapt@eea.europa.eu)

Language preference detected
Do you want to see the page translated into ?