Climate-ADAPT-Länderprofile bieten aktualisierte Informationen über nationale Anpassungsmaßnahmen
Im März 2023 sind die EU-Mitgliedstaaten ihrer zweiten obligatorischen Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen gemäß der Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz entsprechend den Anforderungen der ersten Durchführungsverordnung nachgekommen. Darüber hinaus wurden die EWR-Mitgliedstaaten außerhalb der EU ermutigt, freiwillig über die Anpassungsbemühungen Bericht zu erstatten. Auf der Grundlage dieser staatlichen Berichterstattung 2023 bieten die Climate-ADAPT-Länderprofile einen strukturierten Überblick über die Anpassungsmaßnahmen der einzelnen Länder mit Links zu öffentlichen Einreichungen.
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