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Im März 2023 wurden die EU-Mitgliedstaaten zum zweiten Mal beauftragt, ihre nationalen Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Verordnung über die Governance der Energieunion und des Klimaschutzes im Einklang mit den Anforderungen der ersten Durchführungsverordnung zu melden. Neben der obligatorischen Berichterstattung durch die EU-Mitgliedstaaten wurden die EWR-Mitgliedstaaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind, aufgefordert, freiwillig über die Anpassung Bericht zu erstatten. Im Jahr 2023 berichteten Island und die Schweiz über ihre nationalen Anpassungsmaßnahmen, und Türkiye tat dies 2021.
Die Länderprofile von Climate-ADAPT zeigen den aktuellen Stand der nationalen Anpassungsmaßnahmen pro Land. Für jedes Land wird eine Auswahl von Informationen zusammen mit einem Link zur öffentlichen Vorlage der Berichterstattung vorgelegt, in dem alle übermittelten Informationen und zusätzlichen Unterlagen verfügbar sind.
Die beiden oben genannten thematischen Karten veranschaulichen den gemeldeten Stand der nationalen Anpassungspolitiken und Anpassungsportale und -plattformen im Jahr 2023. Die thematischen Karten spiegeln nicht den formalen Status in den Ländern wider.
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