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See all EU institutions and bodiesDie Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013
Nach einer breit angelegten öffentlichen Debatte legte die Kommission am 18. November 2010 eine Mitteilung mit dem Titel „Die GAP bis 2020“ vor, in der Optionen für die künftige GAP dargelegt und die Debatte mit den anderen Organen und Interessenträgern eingeleitet wurde. Am 12. Oktober 2011 legte die Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen vor, um die GAP zu einer wirksameren Politik für eine wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Landwirtschaft und lebendige ländliche Gebiete zu machen.
Am 26. Juni 2013 erzielten die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die Reform der GAP. Das Abkommen bezieht sich auf vier grundlegende Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinsame Agrarpolitik – i) über Direktzahlungen, ii) die gemeinsame Binnenmarktorganisation (GMO), iii) die Entwicklung des ländlichen Raums und iv) eine horizontale Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP.
Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wird ihr derzeitiges, erfolgreiches Gründungskonzept beibehalten: Die Mitgliedstaaten oder Regionen werden weiterhin ihre eigenen Mehrjahresprogramme auf der Grundlage der auf EU-Ebene verfügbaren Maßnahmen konzipieren – entsprechend den Bedürfnissen ihrer eigenen ländlichen Gebiete. Diese Programme werden aus den nationalen Finanzrahmen kofinanziert, wobei die Kofinanzierungsbeträge und -sätze im Rahmen des MFR (Mehrjähriger Finanzrahmen) behandelt werden. Es wird Sache der Mitgliedstaaten/Regionen sein, auf der Grundlage einer fundierten Analyse zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen (und wie), um die Ziele zu erreichen, die sich auf sechs allgemeine "Prioritäten" und ihre detaillierteren "Schwerpunkte" (Teilprioritäten) beziehen. Die sechs Prioritäten umfassen:
- Förderung von Wissenstransfer und Innovation;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder;
- Förderung der Organisation der Lebensmittelkette, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung, & Risikomanagement; Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen;
- Förderung von Ressourceneffizienz und -amp; Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft; und
- Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten.
Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 30 % ihrer Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums aus dem EU-Haushalt für bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Landbewirtschaftung und der Bekämpfung des Klimawandels und mindestens 5 % für den LEADER-Ansatz ausgeben.
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