Exclusion of liability

This translation is generated by eTranslation, a machine translation tool provided by the European Commission.

Website experience degraded
The European Climate and Health Observatory is undergoing reconstruction until June 2024 to improve its performance. We apologise for any possible disturbance to the content and functionality of the platform.
Vorbereitung des Bodens für die AnpassungBewertung von Risiken und Anfälligkeiten für den KlimawandelAnpassungsoptionen identifizierenBewertung von AnpassungsoptionenUmsetzungÜberwachung und Bewertung
1

Vorbereitung der Anpassung

This object has been archived because its content is outdated. You can still access it as legacy

Die Kohäsionspolitik 2014 – 2020

Am 6. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Entwurf eines Legislativpakets an, mit dem die EU- Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 gestaltet werden soll. Die neuen Verordnungen sollten 2014 in Kraft treten.

Die gesetzgeberische Architektur für die Kohäsionspolitik umfasst:

  • eine übergreifende Verordnung mit gemeinsamen Regeln für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und weitere allgemeine Vorschriften für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds;
  • drei spezifische Verordnungen für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds; und
  • zwei Verordnungen über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).

Im Gegensatz zum Programmplanungszeitraum 2007-2013 sind die für die Finanzinstrumente 2014-2020 vorgeschlagenen Vorschriften in Bezug auf Sektoren, Begünstigte, Arten von Projekten und Aktivitäten, die gefördert werden sollen, nicht verbindlich. Die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden können Finanzinstrumente in Bezug auf alle thematischen Ziele, die unter operationelle Programme (Ops) fallen, und für alle Fonds einsetzen, sofern dies effizient und wirksam ist.

Der neue Rahmen enthält auch klare Regeln, um eine bessere Kombination von Finanzierungsinstrumenten mit anderen Formen der Unterstützung, insbesondere mit Finanzhilfen, zu ermöglichen, da dies die Ausgestaltung von maßgeschneiderten Unterstützungsprogrammen fördert, die den spezifischen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten oder Regionen gerecht werden.

Im Anschluss an die Vorschläge für die Kohäsionspolitik vom 6. Oktober und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf den nächsten Programmplanungszeitraum legte die Kommission am 14. März 2012 den „Gemeinsamen Strategischen Rahmen“ (GSR) vor. Sie soll dazu beitragen, die strategische Ausrichtung für den nächsten Finanzplanungszeitraum von 2014 bis 2020 in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen festzulegen. Es wird eine weitaus bessere Kombination verschiedener Fonds ermöglichen, um die Wirkung von EU-Investitionen zu maximieren. Die nationalen und regionalen Behörden werden diesen Rahmen als Grundlage für die Ausarbeitung ihrer „Partnerschaftsverträge“ mit der Kommission nutzen.

Eines der elf thematischen Ziele des GFK befasst sich ausdrücklich mit der Anpassung an den Klimawandel. Die wichtigsten Maßnahmen im Rahmen des thematischen Ziels 5 „Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie Risikoprävention und-management“ werden für den EFRE und den Kohäsionsfonds vorgeschlagen, darunter:

  • Entwicklung von Strategien und Aktionsplänen für die Anpassung an den Klimawandel und Risikopräventions- und -managementpläne auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den Aufbau einer Wissensbasis und Datenbeobachtungskapazitäten sowie Mechanismen für den Informationsaustausch;
  • verstärkte Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel und die Risikoprävention und -management, einschließlich: Vermeidung von Schäden und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber der gebauten Umwelt und anderen Infrastrukturen; Schutz der menschlichen Gesundheit; Verringerung des künftigen Drucks auf die Wasserressourcen; Investitionen in Hochwasser- und Küstenschutz; Verringerung der Anfälligkeit von Ökosystemen, um die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen und ökosystembasierte Anpassungen zu ermöglichen;
  • Entwicklung von Instrumenten (Erkennung, Frühwarn- und Warnsysteme, Risikokartierung und -bewertung); und verstärkte Investitionskatastrophenmanagementsysteme zur Erleichterung der Katastrophenresilienz und -prävention und -bewältigung für Naturrisiken, einschließlich wetterbedingter Risiken (wie Stürme, Extremtemperaturereignisse, Waldbrände, Dürren, Überschwemmungen) und geophysikalische Risiken (wie Lawinen, Erdrutsche, Erdbeben, Vulkane) und zur Unterstützung der gesellschaftlichen Reaktion auf industrielle Risiken (Frühwarnsysteme, Risikokartierung).

Leitaktionen für die ELER-Adresse:

  • nachhaltige Wasserbewirtschaftung, einschließlich der Wassereffizienz (in Bezug auf Ökosysteme), durch die Schaffung von Wasserspeicherzonen in landwirtschaftlichen Betrieben; Unterstützung wassereffizienter Anbaumuster; und die Einrichtung und Bewirtschaftung von Waldschutzgürteln gegen Erosion;
  • Verbesserung der Bodenbewirtschaftung durch Unterstützung von Verfahren zur Verhinderung der Verschlechterung des Bodens und des Abbaus des Kohlenstoffbestands im Boden, wie z. B. geringe Bodenbearbeitung, Wintergrünbedeckung und die Einrichtung von Agrarforstsystemen und neuen Wäldern;
  • Gewährleistung eines hohen Potenzials für die Anpassung an den Klimawandel und an Krankheiten und die Erhaltung der genetischen Vielfalt, insbesondere durch die Unterstützung lokaler Kultursorten und Viehrassen.