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See all EU institutions and bodiesAnpassung an den Klimawandel
Warum sollte angesichts anderer Herausforderungen eine Anpassung an den Klimawandel in Betracht gezogen werden? Nach Angaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) ist die Erwärmung des Klimasystems mit menschlichen Aktivitäten als dominierende Ursache seit der Mitte des 20. Jahrhunderts eindeutig. Dies bezieht sich auf die Erwärmung der Atmosphäre und des Ozeans, Veränderungen im globalen Wasserkreislauf, Verringerungen von Schnee und Eis, im globalen mittleren Meeresspiegelanstieg und auf Veränderungen in einigen Klimaextremen. Die Auswirkungen der globalen Erwärmung sind bereits sichtbar und werden dies auch in den kommenden Jahren tun. Anpassungsstrategien sind auf allen Verwaltungsebenen erforderlich: auf lokaler, regionaler, nationaler, EU- und internationaler Ebene. Aufgrund der unterschiedlichen Schwere und Art der Klimaauswirkungen zwischen den Regionen in Europa werden die meisten Anpassungsinitiativen auf regionaler oder lokaler Ebene ergriffen. Die Fähigkeit zur Bewältigung und Anpassung ist von Bevölkerung, Wirtschaftssektoren und Regionen innerhalb Europas unterschiedlich. Die Anpassung ist daher von entscheidender Bedeutung, um die derzeitige Klimavariabilität und die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen. Es wird auch dazu beitragen, alle Chancen zu nutzen, die sich ergeben.
Das Europäische Klimagesetz schreibt ins Gesetz das Ziel des europäischen Grünen Deals für die Wirtschaft und Gesellschaft Europas, bis 2050 klimaneutral zu werden. Das Europäische Klimagesetz fordert im Bereich der Anpassung folgende Maßnahmen:
- Die einschlägigen Organe der Union und die Mitgliedstaaten sorgen gemäß Artikel 7 des Übereinkommens von Paris für kontinuierliche Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel.
- Die einschlägigen Organe der Union und die Mitgliedstaaten stellen außerdem sicher, dass die Anpassungsmaßnahmen in der Union und in den Mitgliedstaaten kohärent sind, sich gegenseitig unterstützen, Ko-Nutzen für die sektoralen Politiken bieten und darauf hinarbeiten, dass die Anpassung an den Klimawandel in allen Politikbereichen, gegebenenfalls einschließlich der einschlägigen sozioökonomischen und umweltpolitischen Maßnahmen, sowie in das auswärtige Handeln der Union einheitlich integriert wird. Sie konzentrieren sich insbesondere auf die am stärksten gefährdeten und am stärksten betroffenen Bevölkerungen und Sektoren und ermitteln diesbezügliche Mängel in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft.
- Die Mitgliedstaaten erlassen und setzen nationale Anpassungsstrategien und -pläne unter Berücksichtigung der Strategie der Union für die Anpassung an den Klimawandel und auf der Grundlage robuster Klima- und Anfälligkeitsanalysen, Fortschrittsbewertungen und Indikatoren auf der Grundlage der besten verfügbaren und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ein. In ihren nationalen Anpassungsstrategien berücksichtigen die Mitgliedstaaten die besondere Anfälligkeit der einschlägigen Sektoren, unter anderem der Landwirtschaft, der Wasser- und Lebensmittelsysteme sowie der Ernährungssicherheit, und fördern naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Anpassungsmaßnahmen. Die Mitgliedstaaten aktualisieren die Strategien regelmäßig und nehmen die entsprechenden aktualisierten Informationen in die der Kommission vorzulegenden Berichte auf.
Aufgrund der unterschiedlichen Schwere und Art der Klimaauswirkungen zwischen den Regionen in Europa werden die meisten Anpassungsinitiativen auf regionaler oder lokaler Ebene ergriffen. Die Fähigkeit zur Bewältigung und Anpassung ist von Bevölkerung, Wirtschaftssektoren und Regionen innerhalb Europas unterschiedlich. Die Anpassung ist daher von entscheidender Bedeutung, um die derzeitige Klimavariabilität und die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels sowie spezifische Schwachstellen in Bezug auf Alter, Gesundheit, Wohnort, sozioökonomischen Status und andere Aspekte zu bewältigen. Das Konzept „Niemand zurücklassen“ beim Klimawandel, auch „Justice in Adaption“ oder „Just Resilience“ genannt, muss daher bei der Umsetzung gerechter, transformativer und langfristiger Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel angemessen berücksichtigt werden, um Fehlanpassungspraktiken zu vermeiden, Risiken umzuverteilen oder bestehende Ungleichheiten zu verstärken und die Schaffung von „Gewinnern“ und „Verlierern“ zu vermeiden. Es wird auch helfen, alle Möglichkeiten zu nutzen, die.
Das ETC/CCA Technical Paper 2/2021 „Just transition in the context of adaptation to climate change“ bietet einen Überblick über das Wissen und die Praxis für eine gerechte Resilienz in Europa als Scoping-Übung auf der Grundlage einer raschen Überprüfung verschiedener Wissensressourcen, wie z. B. wissenschaftliche Literatur über soziale Auswirkungen von Anpassung und Resilienz, Informationen von Eionet-Kontakten zur Anpassung an den Klimawandel in den EWR-Mitgliedstaaten, Beiträge der für diese Analyse eingesetzten Sachverständigengruppe für gerechte Resilienz, Informationen aus regulatorischen Berichten über nationale Anpassungsfortschritte und eine Überprüfung der Climate-ADAPT-Datenbank. Es ist entlang der Stufen des AST organisiert.
Climate-ADAPT database items
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