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Das Instrument zur Unterstützung der Anpassung – Beginn

Grundsätze und Erfolgsfaktoren

Die Anpassung an den Klimawandel gilt für Strategien, Verfahren und Projekte, die entweder Risiken durch Verringerung der Anfälligkeit und/oder Exposition reduzieren und/oder Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel nutzen können. Die Anpassung betrifft alle Entscheidungsebenen, alle Regionen und die meisten Sektoren. Die Anpassung muss als sektorübergreifende, mehrstufige und interregionale Tätigkeit strukturiert werden, die Akteure mit unterschiedlichem Wissen, Interessen und Werten zusammenbringt. Bei der Anpassung geht es nicht nur darum, mehr zu tun, sondern auch um neue Denkweisen und den Umgang mit Risiken und Gefahren, Unsicherheit und Komplexität. Die Erforschung geeigneter Anpassungspfade, um bestehende Schwachstellen zu beheben und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, erfordert einen strukturierten Lernprozess von Menschen und Organisationen. Obwohl jeder Anpassungsprozess kontextspezifisch sein muss, werden mehrere Schlüsselprinzipien, wie unten dargestellt, allgemein anerkannt, um eine gute Anpassung zu unterstützen.

Mehrere Grundsätze im Anpassungsprozess werden allgemein als Schlüsselfaktoren für eine gute Anpassung anerkannt. Diese Grundsätze (basierend auf UKCIP, 2005; Adger et al. 2005; Prutsch et al. 2010; Brown et al. 2011, Southern Voices on Adaptation, CARE 2015) sind:

  1. Anpassung muss nachhaltig sein – Anpassungsmaßnahmen sollten nicht zum Klimawandel beitragen oder die Klimaschutzbemühungen einschränken, daher sollten Synergien mit den Klimaschutzzielen genutzt und Konflikte vermieden werden. Darüber hinaus sollte die Fähigkeit anderer Teile der natürlichen Umwelt, der Gesellschaft oder der Wirtschaft, an anderer Stelle Anpassungen vorzunehmen (z. B. Verwendung von Grundwasser zur Bewässerung in trockenen Regionen, was zu einem abnehmenden Grundwasserspiegel führt und die verfügbare Menge an Trinkwasser begrenzt) nicht beeinträchtigt werden. Soweit möglich, Anpassungsbemühungen zu fördern, die die Fähigkeit natürlicher Systeme zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit (z. B. ökosystembasierte Ansätze und naturbasierte Lösungen) verbessern, indem Klimarisiken gepuffert werden.
  2. Partnerschaftliche Zusammenarbeit Ermittlung und Zusammenarbeit mit betroffenen Akteuren (z. B. von Behörden, NRO, Unternehmen, lokalen Gemeinschaften und Menschen) auf allen relevanten Ebenen und Gewährleistung, dass sie gut informiert und ermutigt werden, an der Anpassung zu arbeiten. Formulieren, definieren und priorisieren, implementieren und überwachen Anpassungsstrategien und planen partizipatorisch und inklusive.
  3. Die Anpassung muss evidenzbasiert sein – unter umfassender Nutzung der neuesten Forschung, Daten und praktischen Erfahrungen, damit die Entscheidungsfindung gut unterstützt und informiert wird.
  4. Klima- und Klimarisiken mit einem ausgewogenen Ansatz bewältigen – der Klimawandel ist nur ein Aspekt mehrerer Belastungen, der die soziale, natürliche und wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Daher muss die Anpassung einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der sowohl Klima- als auch Klimarisiken einschließt.
  5. Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit vergangenen und aktuellen Klimavariabilität und Wetterextremen – dies sollte der Ausgangspunkt für vorausschauende Maßnahmen sein, um Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem längerfristigen Klimawandel zu begegnen. Es ist wichtig, die Koordinierung und enge Synergien mit Katastrophenrisikominderung und -management sicherzustellen (z. B. Bericht über die Anpassung an den Klimawandel und die Verringerung des Katastrophenrisikos in Europa).
  6. Die Reaktion auf Klimaauswirkungen sollte priorisiert werden – beispielsweise durch stärkere Aufmerksamkeit auf Sektoren, die am stärksten vom Wetter und Klima betroffen sind, diejenigen, die langfristige Lebensdauern oder Auswirkungen haben, in denen erhebliche Investitionen oder hohe Werte auf dem Spiel stehen oder in denen die Unterstützung kritischer nationaler Infrastrukturen einbezogen wird.
  7. Die Anpassung muss an das Ausmaß angepasst werden, das für die Herausforderung des Klimawandels erforderlich ist (z. B. nationale/regionale/lokale/sektorale/grenzüberschreitende) – Lösungen müssen für individuelle Situationen geändert werden, auch für Zuständigkeiten und Finanzierung.
  8. Die Anpassung sollte flexibel sein – obwohl noch Unsicherheit über das künftige Klima besteht, sollten Optionen in bestimmten Bereichen (z. B. in Sektoren mit langfristigen Planungshorizonten) berücksichtigt und Entscheidungen getroffen werden, die leicht angepasst werden können. Daher sollte der Wert von No/Low-Bedauern und Win-Win-Anpassungsmöglichkeiten in Bezug auf Kostenwirksamkeit und Mehrfachnutzen sowie der Wert eines schrittweisen Anpassungsansatzes anerkannt werden.
  9. Die Anpassung muss transparent sein – die Auswirkungen und Kosten verschiedener Anpassungsoptionen sind kurz- und langfristig vollständig zu vermitteln und so detailliert wie möglich zu gestalten. Anpassungsentscheidungen sind auch wertbehaftet, z. B. hinsichtlich der Höhe des anzunehmenden Risikos. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Entscheidungen und Ressourcenzuweisungen transparent gemacht werden, um sich auf faire und ausgewogene Lösungen einigen zu können.
  10. Die Wirksamkeit, Effizienz, Gerechtigkeit und Legitimität von Anpassungsentscheidungen kontinuierlich zu überprüfen, um sie schrittweise entsprechend der Entwicklung von Evidenz und Wissen über die Auswirkungen des Klimawandels zu verbessern. Dies erfordert eine Überwachung und Neubewertung von Risiken sowie Anpassungsstrategien/-maßnahmen.