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Biologische Vielfalt

Bildnachweis: Ryan Graybill auf Unsplash, 2017

Schlüsselbotschaften

  • Die biologische Vielfalt spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Klimas und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel. Gleichzeitig beeinflusst der Klimawandel die Ökosystemdynamik und die Verbreitung und Fülle von Arten und Lebensräumen. Daher sind Biodiversitätsschutz und Klimaschutz intrinsisch miteinander verbunden.
  • Ökosystembasierte Ansätze können dazu beitragen, Auswirkungen des Klimawandels auf die Wirtschaftssektoren zu verhindern. Der Fokus liegt dabei jedoch auf der Verringerung der Anfälligkeit von Biodiversität und Ökosystemen selbst. Dies kann beispielsweise durch Lebensraum- und Artenmanagement, hydrologische Maßnahmen und die Verbesserung der ökologischen Infrastruktur erreicht werden, um die Robustheit der lokalen Populationen und Lebensräume zu erhöhen.
  • Der politische Rahmen der EU, einschließlich der Biodiversitätsstrategie, der Strategie für grüne Infrastruktur und der EU-Verordnung über invasive Arten, sieht dies mit entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der sektoralen Politiken (z. B. der gemeinsamen Agrarpolitik und der gemeinsamen Fischereipolitik) vor. Erhebliche Investitionen werden in die Wissensentwicklung und die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen getätigt.

 

Auswirkungen und Schwachstellen

Der Klimawandel beeinflusst abiotische Faktoren, die Pflanzenwachstumsbedingungen, Vegetationsstruktur und -zusammensetzung sowie die Verbreitung und Fülle von Arten und deren Wechselwirkungen bestimmen. Lebensräume können sich verändern oder verschwinden, und Populationen von Arten können zunehmend isoliert und anfällig für lokales Aussterben werden. Darüber hinaus können invasive Arten und neue Krankheiten die einheimische Biodiversität weiter erodieren.

Die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen, z. B. durch die Wiederherstellung von Torfmooren und natürlichen hydrologischen Bedingungen in Flusseinzugsgebieten, ist nicht nur von Vorteil für die biologische Vielfalt selbst, sondern auch zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesellschaft (z. B. Überschwemmungen).

 

Politischer Rahmen

Die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030, die 2020 im Rahmen des europäischen Grünen Deals angenommen wurde, legt die biologische Vielfalt der EU auf einen Weg zur Erholung und erkennt an, dass der Verlust an biologischer Vielfalt und Klimakrisen miteinander verknüpft sind und koordinierte Maßnahmen erfordern. Diese Verknüpfungen werden auch in der EU-Anpassungsstrategie, einem weiteren wesentlichen Bestandteil des europäischen Grünen Deals durch die Ausweitung naturbasierter Lösungen, nachdrücklich anerkannt. Naturbasierte Lösungen gelten als Schlüsselmechanismus zur Bewältigung der doppelten Krise des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Klimawandels sowie für das Potenzial, der Natur, der Gesellschaft und der Wirtschaft Vorteile zu bieten.

Die EU-Politik erkennt die entscheidende Rolle an, die Elemente grüner und blauer Landschaft bei der Anpassung an den Klimawandel spielen, da das im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie der EU und der Habitatrichtlinie eingerichtete Natura-2000 -Netz ein einzigartiges Rückgrat von Schutzgebieten bildet. 2013 wurdenLeitlinien für den Umgang mit dem Klimawandel bei der Bewirtschaftung von Natura-2000- Gebieten entwickelt, um die Verwaltung und Entscheidungsfindung der Gebiete auf lokaler und regionaler Ebene zu erleichtern. Die Leitlinien legen die Notwendigkeit fest, von einer statischen Erhaltungsperspektive zu einem adaptiven Bewirtschaftungsansatz überzugehen, der die Berücksichtigung potenzieller Klimaauswirkungen und die Gestaltung von Bewirtschaftungsmaßnahmen, die diese Auswirkungen berücksichtigen, umfasst.

Die Kommission wird 2021 einen Vorschlag für rechtsverbindliche EU-Ziele für die Wiederherstellung des Naturschutzes vorlegen, um sicherzustellen, dass die Wiederherstellung der Natur auf Land und auf See zunimmt, die Widerstandsfähigkeit der EU erhöht und einen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel als zentrale naturbasierte Lösung leistet.

Im Jahr 2013 verabschiedete die EU eine Strategie für grüne Infrastruktur mit einem direkten Verweis auf die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, um die Maßnahmen in Bezug auf grüne Infrastruktur, ökosystembasierte Anpassungsansätze und Katastrophenrisikominderung zu konvergieren. Das Konzept der Grünen Infrastruktur beschreibt ökologische Netzwerke in ihrem breiteren Kontext (über Schutzgebiete hinaus) und unterstreicht die Bedeutung der Erhaltung und Wiederherstellung der Bereitstellung von Ökosystemgütern und -dienstleistungen für die Gesellschaft sowie den Wert multifunktionaler Ökosysteme. Grüne Infrastruktur trägt auch zur Kohärenz des Natura-2000-Netzes bei, indem die Durchlässigkeit der Landschaft verbessert wird. Es schafft ökologische Netzwerke, die dazu beitragen können, die ökologische Widerstandsfähigkeit der Zukunft zu verbessern, da die grünen Korridore es Arten ermöglichen, ihre Reichweite als Reaktion auf den Klimawandel zu verschieben.

Invasive gebietsfremde Arten stellen eine der Hauptbedrohungen für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen dar, insbesondere in geografisch und evolutionären isolierten Ökosystemen wie kleinen Inseln. Unter anderem erhöht der Klimawandel das Risiko einer (neuen) invasiven Artenverbreitung, insbesondere thermophiler Arten. Dies wird in der EU-Verordnung über invasive Arten behandelt.

Insbesondere in Bezug auf Ökosystemdienstleistungen bestehen Synergien mit anderen Sektoren. Die EU -Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ verbindet die Lebensmittelversorgungskette ausdrücklich mit Biodiversität und Klima. Darüber hinaus verfügen die Wasserrahmenrichtlinie, die Meeresstrategie -Rahmenrichtlinie, die gemeinsame Agrarpolitik und die gemeinsame Fischereipolitik über sektorspezifische Ansätze zur Bewältigung von Ko-Nutzen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und dem Klima.

 

Verbesserung der Wissensbasis

Eine Zusammenarbeit zwischen der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) und dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) wurde ins Leben gerufen, um die gemeinsame Agenda für Biodiversität und Klima anzugehen. Der erste Workshop führte zu einem wissenschaftlichen Ergebnis, das die Verknüpfungen und Hebelpunkte in aktuellen Governance- und sozioökologischen Systemen skizziert, die dazu beitragen können, die Verschiebungen hin zu transformativer Governance zur Bewältigung des Zusammenhangs von Biodiversität und Klima-Gesellschaft zu fördern.

Die Europäische Umweltagentur (EUA) veröffentlichte eine indikatorbasierte Bewertung des vergangenen und projizierten Klimawandels und seiner Auswirkungen auf Ökosysteme und Gesellschaft.  Naturbasierte Lösungen werden als Schlüsselinstrument zur Mobilisierung der gemeinsamen Biodiversitäts-Klima-Agenda anerkannt.

Die Gemeinsame Forschungsstelle verfügt über ein Wissenszentrum für biologische Vielfalt, das die wissenschaftliche Grundlage für die Integration der Biodiversitätspolitik der EU, einschließlich des Klimawandels, bietet. Sie veröffentlichte im Juli 2021 die erste EU-Ökosystembewertung, in der hervorgehoben wurde, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt zunehmen. BiodiverCities ist ein kürzlich ins Leben gerufenes EU-Pilotprojekt zur Verbesserung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entscheidungsfindung in Bezug auf die biologische Vielfalt in Städten und in deren Umgebung.

Copernicus Climate Change Service (C3S), der vom Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersagen im Auftrag der Europäischen Union umgesetzt wird, sammelt Daten, um das Klima zu überwachen und vorherzusagen, wie es sich in Zukunft ändern wird. Anhand dieser Informationen kann untersucht werden, wie genau sich der Klimawandel auf verschiedene Sektoren auswirken wird.

Umfassende Daten und Informationen zur biologischen Vielfalt in der EU finden sich auf dem Biodiversitätsinformationssystem für Europa (BISE), haben aber bisher keine direkten Verbindungen zur Anpassung an den Klimawandel.

 

Unterstützung von Investitionen und Finanzierung

Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU für den Zeitraum 2021-27 beläuft sich auf 1,22 Billionen EUR und weitere 807 Mrd. EUR aus dem Aufbauinstrument der nächsten Generation der EU. 30 % dieser Mittel sind für Maßnahmen vorgesehen, die zu den Klimaschutzzielen beitragen.

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zielt darauf ab, mindestens 20 Mrd. EUR pro Jahr für die Natur freizusetzen und sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der 30 % des MFR für Klimaschutzmaßnahmen in die biologische Vielfalt und naturbasierte Lösungen investiert wird. Sie erkennt die Wiederherstellung von Ökosystemtypen an, die besonders wichtige Kohlenstoffsenken sind, wie Wälder, Torfgebiete, Grasland, Feuchtgebiete, Mangroven und Seegraswiesen, und erkennt auch die Rolle der Wiederherstellung von Böden in dieser Hinsicht an. Es ermöglicht ein kohärentes transeuropäisches Naturnetz im Rahmen seiner Schutzsäule, um Artenmigration und Anpassung an den Klimawandel zu ermöglichen.

Die wichtigsten EU-Instrumente zur Unterstützung der Anpassung sind:

  • Das LIFE-Programm;
  • Horizont Europa: am wichtigsten für Biodiversität und Anpassung an den Klimawandel ist Cluster 6 „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“.

Die Forschung zu Biodiversität und Anpassung wird auch durch das BiodivERsA ERA-Net unterstützt, das nationale Forschungsprogramme zur biologischen Vielfalt in ganz Europa koordiniert.

Derzeit liegt der wichtigste Motor der im EU-Haushalt verzeichneten Ausgaben für die biologische Vielfalt im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, und dies dürfte sich fortsetzen. Wichtige Ausgaben werden auch im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Sozialfonds und des Kohäsionsfonds getätigt. Einen umfassenden Überblick finden Sie auf der Seite EU-Förderung von Anpassungsmaßnahmen.