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uast_logo_3 Vorbereitung des Bodens für die Anpassung Bewertung von Risiken und Anfälligkeiten für den Klimawandel Anpassungsoptionen identifizieren Bewertung von Anpassungsoptionen Umsetzung Überwachung und Bewertung

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Ermittlung von Anpassungsmöglichkeiten

3.1 Erstellung eines Katalogs relevanter Anpassungsoptionen

Städtische Gebiete sind Drehkreuze für menschliche Aktivitäten und werden oft gleichzeitig von mehreren Gefahren des Klimawandels beeinflusst. Daher müssen Anpassungsmaßnahmen ein breites Spektrum von Themen abdecken, darunter technologische, informationelle, organisatorische, verhaltensbezogene, ökosystembasierte und sozioökonomische Aspekte auf verschiedenen Governance-Ebenen, sektoral und sektorübergreifend. Die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs bietet eine systematische Sammlung potenzieller Anpassungsmöglichkeiten für den spezifischen städtischen Kontext, die für den anschließenden Bewertungs- und Auswahlprozess genutzt werden können. 

Bei der Erstellung des Katalogs der Anpassungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung müssen der Gesamtansatz und die Ziele der Anpassungsplanung in der Gemeinde in Betracht gezogen werden. Generell zielen die Anpassungsoptionen auf eine oder mehrere der folgenden Ziele ab:

  • Die Auswirkungen des Klimawandels zu akzeptieren und die Verluste zu tragen, die sich aus Risiken ergeben (z. B. Bewältigung des Rückzugs vom Meeresspiegelanstieg),
  • Verlustausgleich durch Aufteilung oder Verteilung der Risiken oder Verluste (z. B. durch Versicherungen),
  • Die Exposition und/oder die Anfälligkeit gegenüber Klimarisiken zu vermeiden oder zu verringern (z. B. durch Landnutzungsplanung, den Bau neuer Hochwasserschutzmittel oder sich änderndes Verhalten, Standort oder Tätigkeit),
  • Nutzung neuer Möglichkeiten (z. B. durch Teilnahme an einer neuen Tätigkeit oder Änderung von Praktiken, um sich verändernde klimatische Bedingungen zunutze zu machen).

Eine andere Möglichkeit, Anpassungsmöglichkeiten zu erwägen, besteht darin, an die Arten von Maßnahmen zu denken, die ergriffen werden können. Dies kann sein:

1. „Weiche“ Anpassungsmaßnahmen, einschließlich der folgenden Arten:

  • Management (z. B. Einführung von Flexi-Time-Arbeit bei Hitzewellen),
  • Strategisch (z. B. Inbetriebnahme von Neubauten mit klimaresistenter Gestaltung im Rahmen des geplanten Stadtbauprogramms)
  • Temporär (z. B. Verschattung zur Reduzierung von Sonnenwärmezufuhren)

2. Technisches/„graues“ (z. B. Sanierungsgebäude; Verbesserung der physischen Hochwasserabwehr, Erhöhung der Kapazität von Abwassersystemen),

3. Ökologische/„grüne“ (z. B. Implementierung oder Ausbau grüner Infrastrukturen für das Wasserabflussmanagement oder Mikroklimamoderation).

Die Gemeinden können sich auch darauf konzentrieren, die „Adaptive-Kapazität“ zu erhöhen, was die Entwicklung der Fähigkeit von Menschen, Behörden und Sektoren beinhaltet, wirksam auf den Klimawandel zu reagieren. Dies umfasst Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Zugang zu Forschungsergebnissen oder Teilnahme an Forschungsprojekten;
  • Durchführung von Forschungsarbeiten;
  • Überwachung von Daten und relevanten Informationsquellen;
  • Sensibilisierung durch Bildung, Erfahrungsaustausch und Schulungsinitiativen; und
  • Schaffung eines unterstützenden institutionellen Rahmens, z. B. durch:
    • Änderung der Standards;
    • Änderung der Rechtsvorschriften;
    • Einrichtung lokaler Finanzierungsmechanismen;
    • Bereitstellung von Leitlinien für bewährte Verfahren; und
    • Entwicklung geeigneter Strategien, Pläne und Strategien.

Bei der Erstellung von Maßnahmen ist Folgendes zu beachten:

  • Auswahl von Maßnahmen, die auf die festgestellten Schwachstellen reagieren;
  • auch nicht-konventionelle und innovative Lösungen einbeziehen (Geschäftsabläufe wie gewohnt behindern häufig die Anpassung);
  • Gewährleistung einer guten Mischung verschiedener Arten von Optionen (z. B. technisch – nicht technisch);
  • langfristige Ziele über kurzfristige politische Interessen hinaus setzen; und
  • um weitere Diskussionen und eine bessere Kommunikation mit Politikern und Interessenträgern zu erleichtern, wird empfohlen, Anpassungsmöglichkeiten in Informationsblättern nach einer gemeinsamen Struktur, wie in Schritt 4.1 beschrieben, zu beschreiben.

Anpassungsmöglichkeiten können aus Literaturquellen und Datenbanken abgerufen werden, die von wissenschaftlichen Experten und technischen Beratern zur Verfügung gestellt werden, die von Kollegen aus anderen Abteilungen und Behörden, Vertretern anderer Gemeinden geteilt oder durch Beteiligung der Interessenträger aus anderen Quellen bezogen werden. In den letzten Jahren wurden von Forschern, Stadtnetzen, nationalen oder regionalen Behörden oder Interessenverbänden mehrere Kataloge von Anpassungsmöglichkeiten entwickelt (siehe die unten verlinkten Ressourcen). Diese Kataloge sollten die Grundlage für eine Auswahl von Optionen bilden, die in den spezifischen städtischen Kontext und zu den definierten Anpassungszielen passen. Schritt 3.2 führt zu den Quellen von Beispielen und Fällen bereits durchgeführter Anpassungsmaßnahmen in städtischen Gebieten.

Es muss auch anerkannt werden, dass Anpassung nicht immer völlig neues Handeln erfordert. Anpassung bedeutet häufig, Maßnahmen zu berücksichtigen und anzupassen, die für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt in jedem Fall erforderlich wären, oder die Anpassung in bestehende oder neue Rechtsvorschriften, Normen und Pläne (z. B. Hochwasserrisikomanagementpläne gemäß der EU-Hochwasserrichtlinie) durchgängig zu berücksichtigen. Für Städte stehen bereits viele Instrumente zur Verfügung, um sich anzupassen, z. B. Optionen, die bestehende Arbeiten zur Verringerung des Katastrophenrisikos nutzen, oder die derzeitigen Regelungen und Pläne für das Ressourcen- und Infrastrukturmanagement (siehe auch Schritt 2.6).

Relevante Auswahloption

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