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Donauraum

Länder der Region

Österreich, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, die südöstlichen Länder Baden-Württemberg und Bayern in Deutschland, Ungarn, Rumänien, Slowakei, Slowenien sowie Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Serbien und vier Provinzen der Ukraine.

Politischer Rahmen

1.    Programm für transnationale Zusammenarbeit

Das Donauprogramm INTERREG V B (DTP) 2014-2020 umfasst das Donaubecken, das am weitesten in Europa ausgedehnt ist und sich von den Alpen und den Karpaten bis zur Flussebene und seiner Mündung im Schwarzen Meer erstreckt. Sie hat den gleichen geografischen Anwendungsbereich wie die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR), die ihre Umsetzung unterstützt. Für den Zeitraum 2014-2020 konzentriert sich das DTP auf vier Prioritätsachsen:

  1. Innovativer und sozial verantwortlicher Donauraum;
  2. Umwelt und Kultur verantwortlicher Donauraum;
  3. Besser vernetzter und energieverträglicher Donauraum;
  4. Gut verwalteter Donauraum.

In diesem Zeitraum wird erwartet, dass das Programm Folgendes fördert:

  • Forschung und Innovation;
  • Kompetenzen für unternehmerische und soziale Innovation;
  • Nachhaltige Nutzung des natürlichen und kulturellen Erbes und der Ressourcen;
  • Länderübergreifendes Wassermanagement und Hochwasserrisikoverhütung, Katastrophenrisikomanagement;
  • Umweltfreundliche, sichere und ausgewogene Verkehrssysteme;
  • Energiesicherheit und Energieeffizienz;
  • Verstärkte Zusammenarbeit zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Koordinatoren für prioritäre Gebiete (PAC), um die Ziele, Ziele und Leitaktionen der EU-Strategie für den Donauraum wirksam umzusetzen.

Da Wasser eine wesentliche Ressource der Region darstellt, befasst sich das DTP 2014-2020 mit Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, vor allem im Zusammenhang mit der transnationalen Wasserbewirtschaftung, dem Hochwassermanagement und dem damit verbundenen Risikomanagement. Die Anpassung an den Klimawandel und die Verringerung des Katastrophenrisikos werden im Rahmen von Priorität 2 ausdrücklich berücksichtigt, was dem thematischen Ziel des Programms „Umwelt und Ressourceneffizienz“ (TO6) entspricht. Darüber hinaus befasst sich das DTP mit drei horizontalen thematischen Aspekten, die in EU-Verordnungen hervorgehoben werden, einschließlich denen der nachhaltigen Entwicklung. Darüber hinaus gehört der Beitrag zu einer stärkeren Sensibilisierung für die Anpassung an den Klimawandel und zur Risikoprävention zu den Auswahlkriterien der Projekte.

 

2.    Makroregionale Strategien

Die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR), die von der Europäischen Kommission im Dezember 2010 angenommen und 2011 vom Europäischen Rat gebilligt wurde, ist eine makroregionale Strategie, die von der EG, den Donauländern und Interessenträgern gemeinsam entwickelt wurde, um gemeinsame Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Die Strategie zielt darauf ab, Synergien und Koordinierung zwischen bestehenden Politiken und Initiativen im gesamten Donauraum zu schaffen.

Der EU-Aktionsplan für die EUSDR befasst sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auf extreme Wetterereignisse (Hochwasser, Dürre, Waldbrände, Stürme, Erosion, Vereisung und Wasserknappheit), hydrologische Zyklen, Niederschlagsmuster und Wasserstandsschwankungen, die sich auf vielfältige Weise auf die Wasserbewirtschaftung im gesamten Donaubecken auswirken. Unter den 11 prioritären Bereichen der EUSDR sind die Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel in der Umweltsäule der Strategie, die sich aus dem Schwerpunktbereich 4 „Wiederherstellung und Erhaltung der Qualität der Gewässer“ (PA4), Prioritätsbereich 5 „Bewältigung der Umweltrisiken“ (PA5) und Prioritätsbereich 6 „Erhaltung der biologischen Vielfalt, Landschaften und Luft- und Bodenqualität“ (PA6), zusammensetzt.

Unter diesen hat PA5 bisher höchste Anpassungsrelevanz. Die in PA5 festgelegten Ziele umfassen die Bewältigung der Herausforderungen der Wasserknappheit und Dürre sowie die Unterstützung der Umsetzung des Plans für das Management des Donauhochwasserrisikos unter Berücksichtigung potenzieller Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassungsstrategien. Der EUSDR-Aktionsplan fördert Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anpassung im Rahmen der PA5 mit folgenden Schwerpunkten: grenzüberschreitende Hochwasserrisikomanagementpläne auf Beckenebene, Feuchtgebiete und Auensanierung (als Mittel des passiven Hochwasserschutzes und im Kontext grüner Infrastruktur), grenzüberschreitende Hochwasserwarnsysteme, transnationale Zusammenarbeit von Notfallbehörden, Forschung zu regionalen und lokalen Auswirkungen des Klimawandels sowie klima- und hochwassergeschützte Raumplanungs- und Bautätigkeiten.

Aufgrund geografischer Überschneidungen mit anderen Makroregionen sind auch die Europäische Strategie für den Alpenraum (EUSALP) und die Europäische Strategie für die Adria-Ionische Region (EUSAIR) in gewissem Maße für die transnationale Zusammenarbeit bei der Anpassung im Donauraum relevant.

 

3.    Internationale Übereinkommen und andere Kooperationsinitiativen

Hauptziel des Donau-Flussschutzübereinkommens (DRPC) ist es sicherzustellen, dass Oberflächengewässer und Grundwasser innerhalb des Donaueinzugsgebiets nachhaltig und gerecht bewirtschaftet und genutzt werden. Die Unterzeichner des Übereinkommens haben vereinbart, in grundlegenden Fragen der Wasserbewirtschaftung zusammenzuarbeiten. Der Klimawandel wird indirekt angegangen, indem unter anderem die Erhaltung, Verbesserung und rationelle Nutzung von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie präventive Maßnahmen zur Eindämmung der Gefahren durch Hochwasserunfälle angestrebt werden. Zur Koordinierung der Umsetzung der Konvention wurde die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (ICPDR) eingerichtet. Im Februar 2010 billigten die Minister und hochrangigen Vertreter, die für die Wasserwirtschaft in den Donauländern und die EU zuständig sind, die „Donau-Erklärung“, in der die Verpflichtung zum Ausdruck kommt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen innerhalb des Donaueinzugsgebiets weiter zu verstärken, und betont, dass Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind, um erhebliche Bedrohungen durch die Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden. Um die erforderlichen Schritte zu unternehmen, wurde der ICPDR aufgefordert, eine Klimaanpassungsstrategie für das Donaueinzugsgebiet zu entwickeln.

Um die Koordinierung grenzüberschreitender Wasserbewirtschaftungstätigkeiten – auch im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenvorsorge – im Donaugebiet zu verbessern, haben die ICPDR und die EUSDR ein „Gemeinsames Papier über Zusammenarbeit und Synergie bei der Umsetzung der EUSDR“ ausgearbeitet undvereinbart.

Das Gebiet der Karpatenkonvention ist hauptsächlich in der länderübergreifenden Donauregion enthalten. Dieser subregionale Vertrag wurde 2003 von sieben Karpatenstaaten (Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik und Ukraine) unterzeichnet und zielt darauf ab, die Lebensqualität zu verbessern, die lokale Wirtschaft und Gemeinschaften zu stärken und die natürlichen Werte und das kulturelle Erbe der Karpaten zu erhalten. 2011 setzte das Übereinkommen die Arbeitsgruppe „Anpassung an den Klimawandel“ ein, um Informationen und Daten über den Klimawandel zu sammeln, die regionale Zusammenarbeit bei der Anpassung an die Berge zu fördern und gemeinsame Projekte zu entwickeln. 2014 wurde die Strategische Agenda zur Anpassung an den Klimawandel in der Karpatenregion verabschiedet. Es enthält Empfehlungen für politische Maßnahmen, institutionelle Veränderungen und mögliche prioritäre Anpassungsmaßnahmen und fordert die Länder, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger auf, Strategien zu formulieren und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel zu entwerfen. Detaillierte Informationen einschließlich Links zu den wichtigsten Dokumenten zur Anpassung an die Karpaten werden vom Sekretariat des Karpatenübereinkommens auf der Grundlage der Vorlage der Arbeitsgruppe des Übereinkommens zur Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt.

4.    Anpassungsstrategien und -pläne

Als Reaktion auf die „Donau-Erklärung“ wurde im Dezember 2012 die Strategie zur Anpassung der ICPDR an den Klimawandel angenommen. Es bietet die Wissensbasis und einen strategischen Rahmen für die Integration der Anpassung des Wassersektors an den Klimawandel in die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie. Dies geschieht auf operativer Ebene durch die Einbeziehung der Anpassung an den Klimawandel in den Bewirtschaftungsplan für das Donaueinzugsgebiet (DRBM-Plan) und den Donau-Hochwasserrisikomanagementplan. Die vollständige Umsetzung des DRBM-Plans ist integraler Bestandteil des EUSDR-Aktionsplans, und der DRBM-Plan ist eine wichtige Informationsquelle für die Priorisierung und Gewährung der Finanzierung von Maßnahmen im Donauraum.

Die EUSDR unterstützt die Aktualisierung der ICPDR-Anpassungsstrategie 2018 durch Maßnahmen im Rahmen des laufenden Arbeitsprogramms 2017-2019 der PA5.

Beispiele für Projekte, die im Zeitraum 2014–2020 finanziert wurden

Beispiele für Projekte, die im Rahmen des Donauprogramms 2014-2020 finanziert werden, sind nachstehend aufgeführt.

Das Projekt JOINTISZA (Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Planung der Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten und der Vermeidung von Hochwasserrisiken zur Verbesserung des Zustands der Gewässer des Tisza-Flussbeckens) (2017-2019) zielt darauf ab, die Integration der Wasserbewirtschaftungs- und Hochwasserrisikopräventionsplanung für den nächsten Bewirtschaftungszyklus für die Einzugsgebiete im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften weiter zu verbessern. Das Projekt beinhaltet die gemeinsamen Anstrengungen der fünf Länder, die das Tisza-Becken teilen, einschließlich der assoziierten Partner aus Serbien und der Ukraine. Die ICPDR Tisza Group sowie die Koordinatoren EUSDR PA4 (Wasserqualität) und PA5 (Umweltrisiken) sind eng in die Tätigkeiten eingebunden. Das Sekretariat der Karpatenkonvention ist assoziierter strategischer Partner und berät im Rahmen des Projekts in Fragen der Anpassung an den Klimawandel.

Das Projekt DriDanube (Drought Risk in the Danube Region) (2017-2019) zielt darauf ab, die Kapazität des Donauraums zur Bewältigung von Dürrenrisiken zu erhöhen, indem folgende Hauptergebnisse bereitgestellt werden: ein Dürrenbenutzerdienst, der eine genauere und effizientere Dürreüberwachung und rechtzeitige Frühwarnung ermöglicht; harmonisierte Methoden für Risiko- und Folgenabschätzungen; und die Entscheidungsfindung durch Einführung des Dürrenmanagementzyklus verbessert. DriDanube unterstützt die Durchführung von PA5 zu Umweltrisiken der EUSDR und trägt zum Integrierten Dürrenmanagementprogramm Mittel- und Osteuropa (IDMP CEE) bei. Dies ist eine regionale Initiative, die die Regierungen Bulgariens, der Tschechischen Republik, Ungarns, Litauens, Moldaus, Polens, Rumäniens, der Slowakei, Sloweniens und der Ukraine bei der Entwicklung von Strategien und Plänen zur Dürrebekämpfung unterstützt.