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Guidance Document

Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung

Beschreibung:

Die Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung für die landwirtschaftliche Bewässerung trat im Mai 2020 in Kraft. Die neuen Vorschriften gelten ab dem 26. Juni 2023 und sollen die Wiederverwendung von Wasser in der EU fördern und erleichtern.

Die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser kann als zuverlässige Wasserversorgung angesehen werden, die unabhängig von saisonaler Dürre und Wettervariabilität ist und in der Lage ist, Spitzen des Wasserbedarfs zu decken. Dies kann sehr vorteilhaft für landwirtschaftliche Tätigkeiten sein, die sich auf eine zuverlässige Kontinuität der Wasserversorgung während der Bewässerungszeit verlassen können, wodurch das Risiko von Ernteausfällen und Einkommensverlusten verringert wird. Eine angemessene Berücksichtigung von Nährstoffen in behandeltem Abwasser könnte auch den Einsatz zusätzlicher Düngemittel verringern, was zu Einsparungen für die Umwelt, die Landwirte und die Abwasserbehandlung führt.

In der Verordnung heißt es:

  • Harmonisierte Mindestanforderungen an die Wasserqualität für die sichere Wiederverwendung behandelter kommunaler Abwässer in der landwirtschaftlichen Bewässerung;
  • Harmonisierte Mindestüberwachungsanforderungen, insbesondere die Häufigkeit der Überwachung für jeden Qualitätsparameter und die Anforderungen an die Validierungsüberwachung;
  • Risikomanagementbestimmungen zur Bewertung und Bewältigung potenzieller zusätzlicher Gesundheitsrisiken und möglicher Umweltrisiken;
  • Genehmigungsanforderungen;
  • Transparenzbestimmungen, durch die der Öffentlichkeit wichtige Informationen über ein Wasserwiederverwendungsprojekt zur Verfügung gestellt werden.

Die neuen Vorschriften sollen im Rahmen des 2020 angenommenen „Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft“ festgelegt werden, der die Umsetzung der neuen Verordnung zu den Prioritäten Europas für die Kreislaufwirtschaft zählt. Im Aktionsplan wird ferner angekündigt, dass die Kommission die Wasserwiederverwendung und -effizienz in anderen Sektoren, auch in industriellen Prozessen, erleichtern wird.

Referenzinformationen

Unterstütyer:
European Commission

Veröffentlicht in Climate-ADAPT Nov 22 2022   -   Zuletzt aktualisiert in Climate-ADAPT Apr 04 2024

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