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EU-Katastrophenschutzverfahren – Beschluss Nr. 1313/2013/EU

Beschreibung

Das Katastrophenschutzverfahren der Union (im Folgenden „Verfahren“) zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der EU und den EU-Ländern zu stärken und die Koordinierung zwischen ihnen im Bereich des Katastrophenschutzes zu erleichtern.
Mit ihr wird ein hochwertigerer, integrierter und kosteneffizienterer Ansatz für das Katastrophenmanagement der EU eingeführt.

Das Hauptziel des Mechanismus besteht darin, die Wirksamkeit der Systeme zur Verhütung, Vorbereitung und Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen aller Art innerhalb und außerhalb der EU zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt zwar auf dem Schutz der Menschen, umfasst aber auch die Umwelt und das Eigentum, einschließlich des Naturerbes.

Die spezifischen Ziele des Mechanismus sind:
— ein hohes Maß an Schutz vor Katastrophen zu erreichen,
indem ihre potenziellen Auswirkungen verhindert oder verringert werden;
— Förderung einer Kultur der Prävention und
– Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz und anderen einschlägigen Diensten;
— Verbesserung der Bereitschaft sowohl auf EU-Ebene als auch auf EU-Ebene, um auf Katastrophen zu reagieren;
— Erleichterung einer raschen und effizienten Reaktion bei Katastrophen oder unmittelbar bevorstehenden Katastrophen (fast sicher);
— Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Vorsorge für Katastrophen.

Katastrophenprävention ist ein Schwerpunkt des Mechanismus mit besonderem Schwerpunkt auf Risikobewertung und Risikomanagementplanung.

Um die Vorbereitung und Reaktion auf Katastrophen auf EU-Ebene zu verbessern, richtet das Verfahren ein von der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltetes Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen (ERCC) rund um die Uhr ein. Das ERCC ist ein Kommunikations- und Koordinierungszentrum für Katastrophenschutzakteure.

Weitere Tools sind:
— das Gemeinsame Kommunikations- und Informationssystem für Notfälle (CECIS), ein IT-Instrument, das eine sofortige Kommunikation in Notfällen zwischen den teilnehmenden Ländern ermöglicht;
— Übungen und ein Schulungsprogramm zur Verbesserung der Katastrophenschutzkapazitäten der EU-Länder und zur Koordinierung der Katastrophenschutzhilfe;
— Katastrophenschutzmodule: Personal- und Ausrüstungseinheiten, die mobilisiert werden können;
— die Europäische Notfallabwehrkapazität: ein freiwilliger Pool von zuvor gebundenen Katastrophenschutzkapazitäten der EU-Länder, der bereit ist, für EU-Katastrophenschutzeinsätze zu mobilisieren. Dazu gehören hochwertige Module von Hilfsteams, Experten und Ausrüstung und erhalten höhere EU-Kofinanzierungssätze.
Die Teilnahme am Verfahren und den verschiedenen oben aufgeführten Instrumenten steht Beitrittsländern, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern offen. Das Verfahren umfasst derzeit 33 Teilnehmerländer (28 EU-Länder sowie Island, Norwegen, Serbien, Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien).

Budget: etwas mehr als 368,4 Mio. EUR wurden für die Durchführung des Unionsverfahrens für den Zeitraum 2014–20 bereitgestellt.

Referenzinformationen

Quelle:
Amtsblatt der Europäischen Union

Veröffentlicht in Climate-ADAPT Nov 22 2022   -   Zuletzt aktualisiert in Climate-ADAPT Nov 22 2022

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