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Beschreibung

Der Beschluss Nr. 1082/2013/EU beruht auf dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem ein hohes Gesundheitsschutzniveau in allen Politikbereichen der Union und eine ergänzende Rolle der Union bei der Unterstützung der nationalen Gesundheitsbemühungen gefordert werden. Der Beschluss „... enthält Vorschriften für die epidemiologische Überwachung, Überwachung, Frühwarnung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, einschließlich der Vorsorge- und Reaktionsplanung im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, um die nationalen Strategien zu koordinieren und zu ergänzen ...“ Der Beschluss zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen, wenn eine grenzüberschreitende Ausbreitung menschlicher Krankheiten (oder anderer schwerwiegender Gesundheitsgefahren) ein konzertiertes Vorgehen nationaler Gesundheitsagenten erfordert. Der Beschluss befasst sich mit biologischen, chemischen, ökologischen oder „sonstigen“ Gesundheitsgefahren, die übertragbar sind oder nicht. Die wichtigsten Kapitel des Beschlusses sind: Planung (Artikel 4–5), Überwachung (Artikel 6–7), Frühwarnung und Reaktion (Artikel 8–11), Notfallsituationen (Artikel 12–14) und Verfahren (Artikel 15–19). Mechanismen für die Überwachung, die Meldung von Bedrohungen und die Koordinierung der Reaktion spielen im Beschluss Nr. 1082/2013/EU eine wichtige Rolle. Insbesondere wird ein Frühwarn- und Reaktionssystem eingerichtet und das Engagement des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt.

Referenzinformationen

Websites:
Quelle:
BESCHLUSS Nr. 1082/2013/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG

Veröffentlicht in Climate-ADAPT: Nov 22, 2022

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