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Vorbereitung des Bodens für die Anpassung Bewertung von Risiken und Anfälligkeiten für den Klimawandel Ermittlung von Anpassungsoptionen Bewertung von Anpassungsoptionen Umsetzung Überwachung und Bewertung
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Vorbereitung des Bodens für die Anpassung

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Kohäsionspolitik 2014-2020

Am 6. Oktober 2011 nahm die Europäische Kommission einen Entwurf eines Legislativpakets an, das den Rahmen für die Kohäsionspolitik der EU für den Zeitraum 2014-2020 bildet. Die neuen Verordnungen sollten 2014 in Kraft treten.

Die Legislativarchitektur für die Kohäsionspolitik umfasst:

  • eine übergreifende Verordnung mit gemeinsamen Regeln für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und weitere allgemeine Vorschriften für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds;
  • drei spezifische Verordnungen für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds; und
  • zwei Verordnungen über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).

Im Gegensatz zum Programmplanungszeitraum 2007-2013 sind die für die Finanzinstrumente 2014-2020 vorgeschlagenen Vorschriften in Bezug auf Sektoren, Begünstigten, Arten von Projekten und zu unterstützenden Tätigkeiten nicht präskriptiv. Die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden können Finanzinstrumente in Bezug auf alle thematischen Ziele, die von operationellen Programmen (Ops) abgedeckt sind, und für alle Fonds verwenden, sofern dies effizient und wirksam ist.

Der neue Rahmen enthält auch klare Vorschriften, um eine bessere Kombination von Finanzierungsinstrumenten mit anderen Formen der Unterstützung, insbesondere mit Finanzhilfen, zu ermöglichen, da dies die Ausgestaltung gut zugeschnittener Hilfsprogramme, die den spezifischen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten oder Regionen entsprechen, weiter fördert.

Im Anschluss an die Vorschläge der Kohäsionspolitik vom 6. Oktober 2012 und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf den nächsten Programmplanungszeitraum legte die Kommission am 14. März 2012 den „Gemeinsamen Strategischen Rahmen“ (GSR) vor. Sie soll dazu beitragen, die strategische Ausrichtung für den nächsten Finanzplanungszeitraum von 2014 bis 2020 in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen festzulegen. Es wird eine weitaus bessere Kombination verschiedener Fonds ermöglichen, um die Wirkung von EU-Investitionen zu maximieren. Die nationalen und regionalen Behörden werden diesen Rahmen als Grundlage für die Ausarbeitung ihrer „Partnerschaftsverträge“ mit der Kommission nutzen.

Eines der elf thematischen Ziele des GSR befasst sich ausdrücklich mit der Anpassung an den Klimawandel. Die Leitaktionen im Rahmen des thematischen Ziels 5 „Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie Risikoprävention und -management“ werden für den EFRE und den Kohäsionsfonds vorgeschlagen, darunter:

  • Entwicklung von Strategien und Aktionsplänen für die Anpassung an den Klimawandel und Risikopräventions- und -managementpläne auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den Aufbau einer Wissensdatenbank und Datenbeobachtungskapazitäten sowie Mechanismen für den Informationsaustausch;
  • verstärkte Investitionen in Anpassung an den Klimawandel und Risikoprävention und -management, einschließlich: Vermeidung von Schäden und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber der gebauten Umwelt und anderen Infrastrukturen; Schutz der menschlichen Gesundheit; Verringerung des künftigen Drucks auf die Wasserressourcen; Investitionen in Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen; Verringerung der Anfälligkeit von Ökosystemen, um die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu erhöhen und die ökosystembasierte Anpassung zu ermöglichen;
  • Entwicklung von Instrumenten (Erkennung, Frühwarn- und Warnsysteme, Risikokartierung und Bewertung); und verstärkte Investitionskatastrophenmanagementsysteme, um Katastrophenresilienz und Risikoprävention und -management für natürliche Risiken, einschließlich wetterbedingter Risiken (wie Stürme, extreme Temperaturereignisse, Waldbrände, Dürren, Überschwemmungen) und geophysikalische Risiken (wie Lawinen, Erdrutsche, Erdbeben, Vulkane) zu erleichtern und gesellschaftliche Reaktionen auf industrielle Risiken zu unterstützen (Frühwarnsysteme, Risikokartierungen).

Leitaktionen für die ELER-Adresse:

  • nachhaltige Wasserbewirtschaftung, einschließlich der Wassereffizienz (im Hinblick auf die Ökosysteme), durch die Schaffung von landwirtschaftlichen Wasserspeicherzonen; Unterstützung wassereffizienter Anbaumuster; und die Einrichtung und Bewirtschaftung von Waldschutzgürteln gegen Erosion;
  • verbesserte Bodenbewirtschaftung durch Unterstützung von Verfahren zur Verhinderung der Bodendegradation und des Abbaus von Kohlenstoffbeständen im Boden, wie niedrige Bodenbearbeitung, Winterbegrünung und die Einrichtung von Agrarforstsystemen und neuen Wäldern;
  • Gewährleistung eines hohen Potenzials für die Anpassung an den Klimawandel und an Krankheiten und die Erhaltung der genetischen Vielfalt, insbesondere durch die Unterstützung lokaler Pflanzensorten und Viehrassen.